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Frage von Leben oder Tod

BELGIEN Sterbehilfe für kranke Minderjährige künftig erlaubt

17.02.2014
2023-11-08T12:31:40.3600Z
2 Min

Es war ein ungewöhnlicher Moment im belgischen Parlamentarismus. Als sich die 142 anwesenden Abgeordneten anschickten, über das Gesetz zur Sterbehilfe für unheilbar kranke Minderjährige abzustimmen, kam von der Zuschauertribüne der Schrei: "Mörder!" Ob dies den einen oder anderen Abgeordneten noch zweifeln ließ, ist nicht überliefert. Mit 86 zu 44 Stimmen bei zwölf Enthaltungen wurde das Gesetz gebilligt, das dem Königreich einen neuen Ruf beschert: Belgien ist das erste Land, das die dort seit 2002 für Erwachsene mögliche "Tötung auf Verlangen" auch für Minderjährige ohne jegliche Altersuntergrenze zulassen wird.

Möglich wurde das Gesetz durch das, was im deutschsprachigen Ostbelgien als "Wechselmehrheit" bezeichnet wird. Da die Abgeordneten der gemeinsam mit Sozialisten und Liberalen seit Ende 2011 regierenden Christlichen Demokraten ihre Zustimmung verweigerten, bedurfte es der Unterstützung aus den Reihen der nationalistischen Neuen Flämischen Allianz (N-VA) sowie der Grünen.

Kein Mindestalter

In den Niederlanden, neben Belgien, Luxemburg und der Schweiz Vorreiter bei der Sterbehilfe für Erwachsene, gilt seit 2004 eine gesetzlich nicht festgeschriebene Mindestgrenze von zwölf Jahren. Die Befürworter der Neuregelung in Belgien lehnen dies mit dem Argument ab, dass unheilbar kranke Kinder ihre - aussichtslose - Lage oft gut ermessen könnten und daher bei dem im Gesetz festgehaltenen Kriterium der "Urteilsfähigkeit" das Alter nicht entscheidend sei. Einem Antrag auf Sterbehilfe bei Kindern darf nur stattgegeben werden, wenn der behandelnde und ein weiterer Arzt sowie ein Jugendpsychiater oder -psychologe dies befürworten. Zudem müssen die Eltern schriftlich einwilligen.

Schnelles Votum

Kritiker bemängeln besonders, dass das Gesetz im Hauruckverfahren, vor der Parlamentswahl am 25. Mai, verabschiedet worden ist. Es stimmt, dass es die Abgeordnetenkammer mit dem Votum eilig hatte. Dagegen hatte es in der ersten Parlamentskammer, dem Senat, mehrere Expertenanhörungen gegeben. Dennoch hat die Debatte über das Reizthema, das vor allem außerhalb der Landesgrenzen für Empörung sorgt, in Belgien relativ wenig öffentlichen Widerhall gefunden. Erst für Anfang Februar hatte die katholische Kirche aus Protest zu einem Fastentag aufgerufen. Nach dem Votum ließ die Bischofskonferenz verlauten: "Hier wird das Verbot zu Töten überschritten, das die Grundlage unsere menschlichen Zusammenlebens bildet." Kurz vor der Abstimmung hatten sich noch 160 Kinderärzte mit einem besorgten Appell an die Regierung zu Wort gemeldet und sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie wurden von Standeskollegen mit dem Argument abgebügelt, es gebe im Land immerhin 1.600 Kinderärzte.

Erwartet wird, dass es in Belgien künftig pro Jahr rund ein Dutzend Fälle legaler Sterbehilfe für Minderjährige gibt. Es scheint aber nur eine Frage der Zeit zu sein, bis im Land die jetzt in den Hintergrund gedrängte Diskussion über Sterbehilfe für behinderte Menschen und Demenzkranke wieder aufflammen wird.