Piwik Webtracking Image

Opposition kämpft um ihre Rechte

BUNDESTAG Linke und Grüne stellen zusammen nur 20 Prozent der Abgeordneten. Damit können sie eine Reihe von Kontrollinstrumenten nicht nutzen. Sie fordern,…

17.02.2014
2023-11-08T12:31:40.3600Z
4 Min

Mit 64 Abgeordneten ist Die Linke im 18. Bundestag vertreten, ein Mandat weniger haben die Grünen -macht zusammen 127 Parlamentarier. 127 von 631 Bundestagsmitgliedern, wohlgemerkt, also gerade mal 20 Prozent; den großen Rest stellt die schwarz-rote Regierungskoalition. Und da liegt das Problem, das die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, vergangenen Donnerstag im Plenum so beschrieb: Um sich im Parlament "wirkungsvoll einbringen zu können, benötigen wir auch umfassend die Rechte einer parlamentarischen Opposition", sagte sie, doch seien diese Rechte an Quoren gebunden: "Wir müssen zur Ausübung dieser Rechte mal über ein Drittel der Abgeordneten des Bundestages verfügen, mal über ein Viertel - aktuell besteht die Opposition aber eben nur aus einem Fünftel der Abgeordneten".

Keine Normenkontrollklage

Damit kann die Opposition derzeit eine ganze Reihe von Minderheitenrechten nicht nutzen: "Beispielsweise die Einberufung des Bundestages" , wie Sitte auflistete, "die Einsetzung von Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen, die Durchsetzung von öffentlichen Anhörungen." Und auch keine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht könne die Opposition einreichen zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.

Für Die Linke und die Grünen sind die Geschäftsordnung des Parlaments und bestimmte Gesetzesregelungen "nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügen". Zahlreiche Kontrollrechte drohten ihre Wirksamkeit zu verlieren, weil die Große Koalition aus Union und Sozialdemokraten "über eine solche übergroße Mehrheit verfügt", heißt es in einem gemeinsamen Gesetzentwurf (18/380) der beiden Oppositionsfraktionen, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte.

Aus Sicht der Oppositionsfraktionen beseitigt ihr Gesetzentwurf "die Probleme, soweit sie durch Gesetzesänderungen zu lösen sind". Grundprinzip sei dabei, "dass die jeweilige Rechtsposition den beiden Oppositionsfraktionen des 18. Deutschen Bundestages zur gemeinsamen Ausübung zur Verfügung gestellt wird". In einem Antrag (18/379) dringen Linke und Grüne zudem auf eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollen Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch "von zwei Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen", gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten. "Das heißt: Wir müssen uns immer einigen", erläuterte Sitte die Oppositionsvorstellungen, die ein Kompromissvorschlag seien, der der Koalition die Zustimmung erleichtern solle.

Die Koalition wiederum will der Opposition zwar in der Frage der parlamentarischen Minderheitenrechte entgegenkommen, wie ihre Redner in der Debatte versicherten. Sie hat dazu aber einen eigenen Antrag (18/481) eingebracht, die Geschäftsordnung durch einen neuen Paragrafen 126a zu ergänzen. Danach soll etwa ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden können, wenn alle Mitglieder der Oppositionsfraktionen dies beantragen. Besser stellen will Schwarz-Rot die Opposition auch bei den Geldleistungen, die die Fraktionen erhalten. Sie setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für jede Oppositionsfraktion zusammen. Dieser Oppositionszuschlag soll dem Koalitionsantrag zufolge für die laufende Wahlperiode "auf den Betrag für jedes Mitglied von zehn Prozent auf 15 Prozent" erhöht werden.

Streit um die Redezeiten

Und schließlich enthält die Vorlage eine Regelung zur Verteilung der Redezeiten auf die Fraktionen - ein seit den ersten Debatten der Wahlperiode heftig diskutiertes Thema. Danach soll die Opposition über 25 bis 32 Prozent der Redezeit verfügen können, je nach Debattendauer, bei der in der Koalitionsvorlage sechs nach Konfektionsgrößen benannte Varianten von 25 Minuten ("XS"-Format für "kurz") bis 224 Minuten ("XXL"-Format) unterschieden werden. Für die Union wertete ihr Erster Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) den Vorschlag zu den Redezeiten als "klares Entgegenkommen" der Koalition, da der Opposition ja eigentlich nur 20 Prozent zustünde. Die Koalition wolle jedoch eine "hörbare und sichtbare Opposition" und ein "lebendiges Parlament".

Seiner Grünen-Kollegin Britta Haßelmann ging der Vorschlag indes nicht weit genug. Jedes lebendige Parlament brauche in den Debatten das Prinzip von Rede und Gegenrede, entgegnete sie und verwies darauf, dass dieses Prinzip in vielen Landtagen unabhängig von der Stärke der Fraktionen gepflegt werde. In Hessen habe beispielsweise jede Fraktion die gleiche Redezeit.

"Positiv" fand es Haßelmann, dass die Koalition mittlerweile bereit sei, in der Frage der Minderheitenrechte die Geschäftsordnung ändern. Wichtig sei aber auch, etwa das Untersuchungsausschussgesetz zu ändern. Ähnlich äußerte sich Sitte. Der Koalitionsantrag zeige, dass man sich grundsätzlich "in vielem einig" sei, sagte sie. Auseinander gingen die Meinungen indes in der Frage, wie man die Minderheitenrechte verlässlich regeln könne. Nur ein Teil der Oppositionsrechte werde in der Geschäftsordnung geregelt, ein anderer Teil finde sich dagegen in verschiedenen Gesetzen wieder. Auch dort müssten die Minderheitenrechte geregelt werden, forderte Sitte. Zugleich beharrte sie wie Haßelmann auf dem Recht, eine Normenkontrollklage einzureichen. Dieses Recht sähen manche Juristen als "Königsrecht der Opposition".

Nein zu Gesetzesänderungen

Grosse-Brömer hielt dem entgegen, dass die Normenkontrollklage kein Minderheitenrecht sei. Und die Parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Dagmar Ziegler wies die Forderungen nach Gesetzesänderungen zurück. Schwarz-Rot gestehe der Opposition mehr parlamentarische Rechte zu, als ihr von den Wählern zugestanden worden sei. "Das zeigt auch, dass wir diejenigen sind, die Ihnen etwas zugestehen, was Ihnen nicht von vornherein zusteht", sagte sie an die Adresse der Opposition. Umfassende Gesetzesänderungen halte die Koalition dafür aber nicht für zwingend erforderlich.

Erfahrungen aus Weimar

Auch öffne es "möglicherweise verantwortungslosem Verhalten und Versuchen politischer Obstruktion Tür und Tor", jeder denkbaren Oppositionskonstellation per Gesetz das Recht einzuräumen, auf "grundlegende Abläufe und Verfahrensweisen unserer parlamentarischen Demokratie Einfluss zu nehmen", argumentierte Ziegler. Die Koalition unterstelle dies nicht der jetzigen Opposition. Die "Väter und Mütter unseres Grundgesetzes" und Verfasser der Geschäftsordnung hätten aber "aus gutem Grund die Einhaltung bestimmter Quoren für tiefgreifende Eingriffe" in die Verfahrensweisen des Bundestages festgeschrieben und dabei "die Weimarer Republik und die Erfahrungen damit im Hinterkopf gehabt".

Der Koalitionsantrag sei eine "faire Handreichung der Mehrheitsfraktionen an die Kollegen aus den Minderheitenfraktionen", fügte Ziegler hinzu und appellierte an die Opposition: "Gehen Sie einfach durch diese Tür durch".