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Anspruchsvolle Tätigkeit

ANHÖRUNG I Experten loben Diätenanhebung

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
2 Min

Vor dem Beschluss des Bundestages zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigung (siehe Beitrag links) haben eine Reihe von Sachverständigen in der vergangenen Woche den entsprechenden Koalitionsentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes (18/477) begrüßt. Danach orientiert sich die Erhöhung der Diäten künftig an der Entwicklung der Nominallöhne. Ausgangsgröße soll dabei die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes sein. Um sich dieser

Ausgangsgröße anzunähern, soll die Abgeordnetenentschädigung von derzeit 8.252 Euro im Monat zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden.

Bei einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nannte Stefanie Schmahl, Professorin an der Universität Würzburg, es "verfassungsrechtlich gut begründbar", dass die Besoldungsgruppe R 6 als Richtgröße für die Abgeordnetenentschädigung gewählt werde. Dass die vorgesehene Anpassung "in zwei zeitlich relativ nah beieinander liegende Zeitabschnitten" vorgenommen werden solle, sei "unbedenklich". Die Anbindung an den Nominallohnindex sei verfassungsgemäß.

Schmahls Kollegin Suzanne Schüttemeyer von der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg sagte, die "Anlehnung an R 6 und Vergleichbarkeit mit einem Richter" werde am ehesten der Bedeutung des Abgeordnetenmandates gerecht. Die Tätigkeit eines Abgeordneten sei "äußerst anspruchsvoll". Er müsse Spezialist auf zumindest einem Arbeitsgebiet werden und zugleich als "Generalist" wirken. Auch sei er gefordert, Kompromisse zu schließen. Um dazu "auf Augenhöhe mit Ministerialbürokraten, mit Interessensvertretern, mit anderen Experten verhandeln zu können", müsse er "vernünftig" ausgestattet sein.

Der frühere Bundesminister Carl-Dieter Spranger (CSU) sagte, wenn das Gesetz komme, könne es "im Interesse des Bundestages, der Demokratie und vor allem der Abgeordneten" zur Befriedung einer jahrzehntelangen, heftigen Debatte führen. Die Anpassung der Diäten an die Besoldungsgruppe R 6 erfolge nicht zu schnell, sondern "viel zu spät". Die Indexierung zu R 6 sei verfassungsgemäß und könne "zur Beendigung einer jahrzehntelangen Stimmungsmache gegen Abgeordnete des Bundestages mit dem Vorwurf der Selbstbedienung beitragen".

Der ehemalige Direktor beim Deutschen Bundestag, Professor Wolfgang Zeh, betonte, dass das Parlament mehrheitlich "die Regierung in der Hand" habe und die Regierungsmitglieder im Großen und Ganzen aus Abgeordneten rekrutiert würden. "Das Amt ist unvergleichlich - es ist das zentrale Amt im parlamentarischen Regierungssystem", sagte Zeh. Auch verantworte die Gesamtheit der Bundestagsabgeordneten, "wie das Land regiert wird".