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Gesetz mit Nebenwirkungen

ARZNEIMITTEL Koalition verlängert Kostenbremse für Medikamente. Nutzenbewertung wird eingeschränkt

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
4 Min

Mit ihrer komfortablen Mehrheit hätte die Große Koalition das Gesetz zur Deckelung der Arzneimittelpreise schon Ende vergangenen Jahres einfach durchwinken können. Statt dessen entschieden Union und SPD, die Vorlage im Gesundheitsausschuss doch noch einmal zu beraten und vorerst nur das unstrittige Preismoratorium rechtzeitig zu verlängern (18/200), bevor die Regelung ausgelaufen wäre. Nach mehreren Ausschussrunden, einer Expertenanhörung und diversen Änderungsanträgen war es am vergangenen Donnerstag soweit: Der Bundestag gab Grünes Licht für ein mehrgliedriges Gesetz in der veränderten Beschlussfassung des Ausschusses (18/606), das einen ungebremsten Anstieg der Arzneimittelkosten langfristig verhindern soll. Die Opposition von Linken und Grünen votierte zwar gegen den Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD, hält sich aber zugute, die Novelle durch die von ihr verlangten Fachberatungen im Detail verbessert zu haben.

Nutzenbewertung

Kern des neuen Gesetzes (18/201) sind ein bis Ende 2017 verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte in Höhe von sieben Prozent für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Präparate und im Gegenzug der Verzicht auf eine Zusatznutzenbewertung älterer Medikamente aus dem sogenannten Bestandsmarkt. Je größer der Zusatznutzen eines Medikaments, umso höher kann der in den Verhandlungen zwischen dem Verband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den Pharmafirmen zu erzielende Preis ausfallen. Medikamente ohne Zusatznutzen werden hingegen in das Festbetragssystem überführt. Während die beiden klassischen Preisbremsen bei der Opposition nur Widerspruch im Detail hervorriefen, lehnten Linke und Grüne den Verzicht auf die Nutzenbewertung von Medikamenten, die bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in Verkehr gingen, strikt ab. Befürchtet werden - im Übrigen auch von den Ärzten - Qualitätsverluste, wenn die für die Industrie sehr aufwendigen Nutzenanalysen nur noch für Medikamente gelten, die ab dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden. Die Opposition konnte sich hier nicht gegen die im Koalitionsvertrag festgelegte Marschrichtung durchsetzen. Womöglich wird es in dem Punkt aber doch noch Veränderungen geben, da sich aus dem Bewertungsverfahren auch rechtliche Unsicherheiten und methodische Probleme ergeben.

Zwangsrabatte

Erfolgreicher waren die fachlichen Einwände, was die Preisabschläge für Generika betrifft. Mit Rücksicht auf die ohnehin stark regulierten Preise soll für diese patentfreien Arzneimittel weiter der reguläre Mengenrabatt von sechs Prozent gelten, zuzüglich des ohnehin greifenden Generika-Abschlags in Höhe von zehn Prozent. Nach Angaben des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) liegt der Generikaanteil bei knapp 80 Prozent aller Medikamente, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden. Wegen der schwierigen Finanzlage in der GKV galten bis Ende 2013 aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Abschläge von bis zu 16 Prozent. Aus den Defiziten in der GKV sind inzwischen Rücklagen in Milliardenhöhe geworden, sodass der befristet erhöhte Abschlag nicht mehr gerechtfertigt werden konnte und nun ausgelaufen ist. Die Opposition monierte in den Beratungen, dass von einer Anhebung des Zwangsrabatts von sechs auf sieben Prozent die Rede sei, wo der Abschlag doch faktisch von 16 auf sieben Prozent verringert werde. Alle derzeit erhobenen Abschläge bringen nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums für die GKV jährliche Einsparungen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Preismoratorium Zusätzlich kostendämpfend im Umfang von rund 200 Millionen Euro pro Jahr wirkt das Preismoratorium. Zieht ein Hersteller den Preis für ein Medikament an, so steht den Kassen ein Abschlag in dieser Höhe zu. Aufgehoben wird das Preismoratorium bei jenen Arzneimitteln, für die ein Festbetrag festgesetzt ist. Die Hersteller beklagen derweil, dass dringend nötige Preisanpassungen über Jahre verhindert worden sind und verlangen wenigstens einen Inflationsausgleich, um kostendeckend arbeiten zu können. In der Schlussdebatte warb erstmals Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) selbst für das Gesetz, mit dem eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sichergestellt werde. Bei den Regelungen im Bestandsmarkt sowie bei den Rabatten und beim Preismoratorium seien "angepasste Lösungen" nötig geworden. Mit dem Gesetz werde zudem die wichtige hausärztliche Versorgung gestärkt. Die Linke-Abgeordnete Kathrin Vogler sprach hingegen von einem "fragwürdigen Deal zugunsten der Pharmaindustrie" und einem "Taschenspielertrick", was die Rabatte angehe. Grüne und Linke forderten zudem ein öffentliches Register, in das die Ergebnisse aller Arzneimittelstudien einfließen sollten. So könnte in einem unübersichtlichen Markt mehr Transparenz entstehen.

Kordula Schulz-Asche von der Grünen-Fraktion sprach mit Blick auf die Neuregelung zur Nutzenbewertung von einem "gesundheitspolitischen Armutszeugnis" und rügte, das Gesetz sei im Schnellverfahren nur unzureichend umgesetzt worden. "Wenn man eine so satte Mehrheit hat, gehen einem mit Schnellschüssen die Pferde durch." Hilde Mattheis (SPD) gestand zu, dass die Opposition im Fall der Generika zurecht auf Korrekturen gedrungen habe. Der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich räumte ein, dass der Verzicht auf den Bestandsmarktaufruf ein Abwägungsfrage zwischen Aufwand und Nutzen gewesen sei. Er halte die Entscheidung aber für richtig. Claus Peter Kosfeld