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FÜNF FRAGEN ZUM: Urteil gegen Drei-Prozent-Hürde

17.03.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
2 Min

Herr Sarrazin, Karlsruhe hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt mit der Begründung, sie verstoße gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien. Teilen Sie die Auffassung des Gerichts?

Ich akzeptiere das Urteil, glaube aber, dass es negative Auswirkungen auf die europäische Demokratie haben wird. In der Folge werden von deutscher Seite deutlich mehr Parteien ins Europäische Parlament (EP) einziehen als bisher.

Warum ist das ein Problem? Im Europaparlament gibt es doch schon jetzt sehr viele Parteien.

Deutschland hat von allen EU-Mitgliedstaaten den größten Anteil an Sitzen im EP. Gegenwärtig sind es 99, ab Mai werden es 96 sein. Deshalb trägt es eine besondere Verantwortung, zu einer funktionsfähigen Zusammensetzung des EP beizutragen. Viele kleine Parteien und fraktionslose Abgeordnete erschweren die Mehrheitsfindung. Eine zunehmende Zersplitterung begünstigt außerdem Große Koalitionen.

Die Richter haben auf die Unterschiede zwischen EP und Bundestag verwiesen. Das EP wähle keine Regierung, eine gleichbleibende Mehrheit bei der EU-Gesetzgebung sei nicht notwendig. Verkennt das Gericht die Bedeutung des Europaparlaments?

Ich finde die Argumentation der Richter wenig überzeugend. Mein Blick auf das Europäische Parlament ist ein anderer: Es hat sich insbesondere in den vergangenen fünf Jahren sehr verändert und durch den Vertrag von Lissabon massiv an Einfluss gewonnen. Es kann inzwischen in vielen Gesetzgebungsbereichen mitentscheiden und hat eine zentrale Rolle bei der Wahl des Kommissionspräsidenten zugesprochen bekommen.

Das reichte den Richtern aber offenbar nicht aus, um eine neue Qualität in der Arbeit und Funktionsweise des EP zu erkennen.

Leider ja. Dabei ist der einzelne Abgeordnete im Europäischen Parlament sogar noch bedeutsamer als im Bundestag. Die Arbeit in Brüssel und Straßburg läuft viel mehr über Berichterstatter, über einzelne Personen, und nicht so stark über Fraktionen wie im Bundestag. Deshalb halte ich es für noch viel wichtiger, die Abgeordneten auf europäischer Ebene sorgfältig auszuwählen.

Nach dem Urteil werden Forderungen laut, die Fünf-Prozent-Hürde bei den Bundestagswahlen auch abzuschaffen. Ist das die richtige Konsequenz?

Ich halte Sperrklauseln für wichtig, egal ob bei Bundestags- oder Europawahlen. Aber es ist klar, dass interessierte Kreise nun Schlussfolgerungen ziehen. Das Urteil gibt einen solchen Schluss jedoch nicht her: Die Richter betonen darin ja ausdrücklich, dass das EP als Parlament nicht die gleiche Qualität besitzt wie der Bundestag.

Die Fragen stellte

Johanna Metz.