Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

17.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
4 Min

Regierung: Schwarzarbeit wird effektiv bekämpft

Aus heutiger Sicht gibt es keine Überlegungen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls personell besser auszustatten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses vergangene Woche auf Fragen der Fraktionen, die wissen wollten, ob der derzeitige Personalbestand ausreichend sei. So verwies die Fraktion Die Linke auf Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), nach denen wesentlich mehr Stellen beim Zoll notwendig wären, um effektiv gegen die Schwarzarbeit vorgehen zu können. Nach Angaben der Bundesregierung sind beim Zoll derzeit 6.700 Mitarbeiter im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig. Zum Ausgleich der Fluktuation würden 800 Nachwuchskräfte ausgebildet. Damit könne eine ausreichend präventive und repressive Tätigkeit ausgeübt werden. Diese Angabe beziehe sich aber auf den heutigen Aufgabenbestand. Sollten weitere Aufgaben übernommen werden müssen, etwa im Bereich künftiger Mindestlohnregelungen, müsse die Frage nach der Personalsituation wieder neu beantwortet werden.

Koalition drängt bei Lebensversicherungen

Die Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für das von ihr geplante Gesetz zur Stabilisierung der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften und zum besseren Schutz der Versicherten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung vergangene Woche im Finanzausschusses. Derzeit werde überlegt, den Verbraucherschutz bei den Lebensversicherungen und auch die Rolle der für die Versicherungen zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken. Überlegt würden in diesem Zusammenhang auch Änderungen bei der Verwendung von Überschüssen und Bewertungsreserven. Die Bewertungsreserven waren aufgrund der Niedrigzinsphase stark angestiegen. Der noch vorzulegende Gesetzentwurf werde nach gegenwärtiger Einschätzung im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Sprecher der Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, den Gesetzentwurf möglichst bald vorzulegen, damit mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden könne.

GIZ-Mitarbeiter jetzt steuerpflichtig

Seit dem 1. Januar 2014 sind 1.430 Mitarbeiter der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) steuerpflichtig. Von der Besteuerung seien Mitarbeiter in 122 Ländern betroffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/522). Nach Angaben der Bundesregierung ist es in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit üblich, dass die Partnerländer auf die Leistungen der Geber keine Steuern und Abgaben erheben. In den geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen hätten sich die Partnerländer verpflichtet, keine Steuern und Abgaben zu erheben. "Dies schließt die Besteuerung der Gehälter von entsandten Arbeitnehmern und Entwicklungshelfern, die aus deutschen Steuermitteln finanziert werden, durch die Entwicklungsländer aus", schreibt die Regierung. Zwar würden Arbeitseinkommen für eine im Ausland erbrachte Tätigkeit in der Regel nicht zu den inländischen Einkünften zählen, steuerpflichtige inländische Einkünfte würden aber vorliegen, wenn das Gehalt aus einer inländischen öffentlichen Kasse gezahlt werde. Dazu schreibt die Regierung: "Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs öffentliche Kasse bestand allerdings Rechtsunsicherheit." Diese Rechtsfragen seien mit den Ländern erörtert und das Ergebnis sei dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mitgeteilt worden.

Massive Problem bei Vergabe zentraler Steuernummern

Es gibt offenbar massive Probleme bei der Vergabe von Steuer-Identifikationsnummern. Nach Angaben der Linksfraktion gibt es Hinweise, dass zum 1. Dezember 2013 über 164.000 Steuer-Identifikationsnummern mehrfach vergeben worden sind. Die Fraktion will dem Problem mit einer Kleinen Anfrage (18/712) auf den Grund gehen. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Steuer-Identifikationsnummern stillgelegt wurden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie doppelt vergeben worden waren. Weiterhin geht es um die Frage, ob Arbeitgeber von der Anwendung falscher Lohnsteuerdaten, die sie erhalten haben, Abstand nehmen können.

Andreas Jung leitet Parlamentarischen Beirat

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wird in der 18. Wahlperiode von Andreas Jung (CDU) geleitet. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums unter Leitung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Mittwochnachmittag wurde der 38-jährige Unionsabgeordnete aus Konstanz, der den Vorsitz auch schon in der vergangenen Legislaturperiode inne hatte, einstimmig gewählt. Der Beirat setzt sich aus insgesamt 17 Abgeordneten zusammen und soll laut Einsetzungsbeschluss (18/559) die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf parlamentarischer Ebene fachübergreifend begleiten. Die CDU/CSU-Fraktion ist in dem Beirat mit acht Mitgliedern vertreten, die SPD-Fraktion mit fünf und die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen mit jeweils zwei Mitgliedern.

CDU/CSU: Maik Beermann, Steffen Bilger, Andreas Jung, Rüdiger Kruse, Andreas Lenz, Yvonne Magwas, Philipp Murmann, Kerstin Radomski

SPD: Lars Castellucci, Saskia Esken, Jeannine Pflugradt, Carsten Träger, Bernd Westphal

Die Linke: Annette Groth, Sabine Leidig

Bündnis 90/Die Grünen: Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer

170 Millionen Euro für Aus- und Weiterbildung

Eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zu einer Höhe von 170,7 Millionen Euro für Zuschüsse zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in Unternehmen des mautpflichtigen Güterverkehrs hat der Haushaltsausschuss in der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen. Die Zuschüsse sollen in den Jahren 2015 (64,7 Millionen Euro), 2016 (56 Millionen Euro) und 2017 (50 Millionen Euro) fällig werden. Die Verpflichtungsermächtigung ist laut Regierung für die Erteilung weiterer Förderbescheide in diesem Jahr notwendig. Derzeit lägen beim Bundesamt für Güterverkehr bereits 650 Förderanträge mit einem Gesamtumfang von rund 14 Millionen Euro jährlich vor. Es sei damit zu rechnen, dass bis Juni 2014 der überwiegende Teil der Ausbildungsanträge vorliegen werde.

Mehr Geld für Nachbarländer Syriens

Der Haushaltsausschuss hat in der vergangenen Woche eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 25 Millionen Euro für bilaterale finanzielle Zusammenarbeit zur Kenntnis genommen. Die Mittel sind laut Regierung für die Fortsetzung "komplexer Unterstützungsleistungen primär in den Nachbarländern Syriens mit signifikanten Flüchtlingspopulationen" vorgesehen. Dort sollen vor allen die aufnehmenden Gemeinden und ihre Infrastruktur finanziell gestärkt werden. Die Inanspruchnahme der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung soll dem Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung dienen, die unmittelbar nach der politischen Zusage abgeschlossen werden soll. Die Verpflichtungsermächtigung sei angesichts der fortgesetzten Unterstützung syrischer Flüchtlinge sachlich und zeitlich unabweisbar. Die zentrale Zusage sei im Kontext der internationalen Hilfsbemühungen zur Linderung der Syrienkrise erforderlich, damit Deutschland weiterhin als glaubwürdiger und verlässlicher Partner gilt, heißt es weiter.