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Insolvenzrecht auf dem Prüfstand

07.04.2014
2023-08-30T12:26:12.7200Z
2 Min

RECHT

Auf ein differenziertes Echo bei den Sachverständigen stießen vergangene Woche Pläne der Regierung für ein besseres Management von Pleiten bei Konzernen mit mehreren Tochtergesellschaften. Im Prinzip fand ein Gesetzentwurf (18/407), der über die Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und die Berufung möglichst nur eines Verwalters solche oft schwierigen Insolvenzverfahren effizienter organisieren und so teure Reibungsverluste vermeiden will, weithin Zustimmung. Allerdings äußerten die Experten in ihren Erklärungen und schriftlichen Stellungnahmen Kritik an Details, die verbesserungsbedürftig seien. Gefordert wurde vor allem eine engere Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht.

Grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit, Konzerninsolvenzen neu zu regeln, äußerte der Insolvenzrichter Frank Frind. Der Gesetzentwurf enthalte kein einziges Beispiel für schiefgelaufene Konzerninsolvenzen, die auf die bisherige Praxis zurückzuführen seien.

Der Steuerberater Günter Kahlert begründete seine Forderung, Insolvenz- und Steuerrecht besser zu verzahnen, mit folgendem Beispiel: Wenn eine Konzernmutter in die Pleite schlittere, eine Tochterfirma aber weiterhin wirtschaftlich gesund sei, sei die Rettung dieses Tochterbetriebs sehr schwierig, da er steuerlich für das Mutterunternehmen hafte. Auch Christoph Niering plädierte dafür, die steuerlichen Aspekte einer Konzerninsolvenz besser zu regeln. Gerade die steuerlichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Unternehmensgesellschaften könnten die Sanierung eines Konzerns gefährden, warnte der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter.

Für den Deutschen Anwaltverein setzte sich Klaus Pannen dafür ein, die Benennung eines einheitlichen Gerichtsstands nicht nur zu erleichtern, sondern verbindlich vorzugeben. Begrüßt wurde der Gesetzentwurf von Manja Schreiner vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Der Gesetzentwurf stelle einen "praxistauglichen Vorschlag zur Behebung der Schwierigkeiten im Umgang mit Insolvenzen im Konzernkontext" dar. Aus Sicht des Rechtsanwalts Nils Weiland kann im Fall von Konzerninsolvenzen die Berufung verschiedener Verwalter zweckmäßiger und wegen möglicher Interessenkonflikte sogar geboten sein. Andrej Wroblewski vom IG-Metall-Vorstand pochte darauf, die Interessen der Belegschaften bei Unternehmenspleiten zu wahren.