Piwik Webtracking Image

Ende des Lohndumpings in Sicht

07.04.2014
2023-08-30T12:26:12.7200Z
2 Min

SOZIALES

Für die Fleischbranche ist ein Ende des jahrelangen Lohndumpings in Sicht. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/910), der die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorsieht, erfuhr während der ersten Lesung in der vergangenen Woche viel Zuspruch. Wird der Entwurf wie geplant von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, erhalten die Arbeitnehmer in der Fleischbranche ab 1. Juli 2014 den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarten Branchenmindestlohn von 7,75 Euro.

Von der Regelung würden auch die aus anderen Ländern entsandten Arbeitnehmer, deren Zahl bei etwa 23.000 liege, profitieren, sagte Anette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium. Der Tarifvertrag könne "durch unser Gesetz eine auch international zwingende Wirkung entfalten".

Als "moderne Sklaverei" bezeichnete Sabine Zimmermann (Die Linke) den Umgang mit den ausländische Beschäftigten, die über Werksverträge und Subunternehmen zu Hungerlöhnen und "zusammengepfercht in Notunterkünften sowie abgeschottet von der deutschen Gesellschaft" beschäftigt würden. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz gehe in die richtige Richtung, sagte die Linken-Abgeordnete. "Aber die Lohnhöhe ist nicht das, was wir uns vorstellen", schränkte sie ein.

Dass die Arbeitgeber zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes - der schließlich mit den Gewerkschaften einen Mindestlohn ausgehandelt hat - "gezwungen" werden konnten, habe auch damit zu tun, dass die Zivilgesellschaft und die Kirchen die Missstände angeprangert hätten, sagte Karl Schiewerling (CDU). Er räumte ein, dass man mit der gesetzlichen Regelung künftig Missbrauch nicht gänzlich verhindern könne. "Aber wir haben die Möglichkeit, einen solchen Missbrauch gesetzlich zu ahnden."

Ihre Fraktion unterstütze den Regierungsentwurf, machte Beate Müller-Gemmeke (Grüne) deutlich. Ob die Tarifautonomie in der Branche tatsächlich gestärkt sei, werde man aber erst in der Zukunft sehen. "Wenn die Arbeitgeber den Tarifvertrag nur auf den Weg gebracht haben, um trotz des gesetzlichen Mindestlohns noch eine Weile niedriger entlohnen zu können, wäre das fatal", befand Müller-Gemmeke.

Bernd Rützel (SPD) erinnerte daran, dass ein Monatslohn von 176 Euro lange Zeit die Regel gewesen sei. Er begrüßte, dass nun ein Mindestlohn, der im Oktober 2015 auf 8,75 Euro angestiegen sein soll, "ein Stück Gerechtigkeit" für die Arbeitnehmer bringe.