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Linke für direkte Demokratie

07.04.2014
2023-08-30T12:26:12.7200Z
1 Min

VOLKSENTSCHEID

Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollten die Bürger auf Bundesebene mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. In einem Gesetzentwurf (18/825) plädiert die Fraktion für die Verankerung der dreistufigen "Volksgesetzgebung" im Grundgesetz. Referenden dürften aber weder die föderale Struktur der Bundesrepublik noch das Haushaltsgesetz tangieren und kein "Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten". Dem Entwurf zufolge wären bei Änderungen der EU-Verträge Volksabstimmungen obligatorisch.

Mit der Volksinitiative sollen 100.000 Wahlberechtigte Gesetzesvorlagen und politische Themen in den Bundestag einbringen können. Wird eine Volksinitiative abgelehnt, soll ein Volksbegehren eingeleitet werden können, das erfolgreich wäre, wenn es von einer Million Wahlberechtigten befürwortet wird. Volksbegehren zur Änderung des Grundgesetzes benötigen der Vorlage zufolge die Unterstützung von zwei Millionen Bürgern.

Stimmt der Bundestag einem Volksbegehren nicht zu, kommt es zum Volksentscheid. Eine Vorlage wäre angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler mit Ja votiert, wobei nur die abgegebenen Stimmen zählen sollen. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wahlberechtigt wären bei der "Volksgesetzgebung" Deutsche ab 16 Jahren sowie Personen von diesem Alter an, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik gemeldet sind.