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Folgen eines Richterspruchs Urteils

INNERES Die Vorratsdatenspeicherung sorgt auch nach dem Gerichtshof-Urteil für Kontroversen im Bundestag

14.04.2014
2023-08-30T12:26:13.7200Z
4 Min

Es war das "Thema des Tages", wie der Grünen-Abgeordnete Tobias Lindner vergangene Woche im Bundestag sagte: das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, also der anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten - einem der großen Streitthemen der vergangenen Jahre.

2006 hatte die EU die Richtlinie verabschiedet, 2008 wurde sie von der damaligen Große Koalition umgesetzt, das entsprechende Gesetz aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Die seinerzeit regierende schwarz-gelbe Koalition konnte sich nicht auf eine Neuregelung verständigen; nach der letzten Bundestagswahl einigten sich dagegen Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag, die Richtlinie umzusetzen. Im Januar dieses Jahres schließlich waren Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justiz-Ressortchef Heiko Maas (SPD) überein gekommen, dazu nach dem noch ausstehenden EuGH-Urteil zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen. In dem vergangene Woche verkündeten Urteil aber erklärten die Luxemburger Richter die Richtlinie für ungültig.

Kein Wunder also, dass das "Thema des Tages" wenige Stunden danach in den Bundestagsdebatten über die Etats des Justiz- (siehe auch Seite 6) und des Innenministeriums eine große Rolle spielte. Während sich die Opposition dabei in ihrer Ablehnung jeglicher Vorratsdatenspeicherung einig war, kamen aus der Koalition unterschiedliche Töne. Man werde, formulierten de Maizière und Maas zwar gleichermaßen, den Richterspruch "sorgfältig auswerten". Doch während der Innenminister ankündigte, auf eine "rasche" Neuregelung zu drängen, sprach Maas davon, "ergebnisoffen" über Schlussfolgerungen nachdenken zu wollen und sah "keinen Grund, voreilige Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen". Schließlich gebe es "keine Richtlinie mehr, die wir umsetzen müssen oder können".

Mindestspeicherfrist gefordert

De Maizière hob demgegenüber hervor, dass "alle Fachleute" sagten, man brauche "eine Regelung über die Mindestspeicherfrist, um schwere Straftaten aufklären zu können". Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, verwies darauf, dass die Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts an keiner Stelle besagten, "dass es grundsätzlich nicht möglich oder notwendig sei, solche Regelungen einzuführen". Sie müssten "nur richtig gemacht werden", worüber die Koalition in den nächsten Monaten nachdenken werde.

Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer begrüßte, dass Hartmann deutlich gemacht habe, "an der prinzipiellen Notwendigkeit der Einführung von Mindestspeicherfristen in Deutschland" festzuhalten. Nach seiner Überzeugung sei es "im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 und im Lichte des heutigen Urteils des EuGH möglich, aber auch notwendig, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu schaffen", fügte Mayer hinzu. Die Richtlinie sei 2006 als Antwort auf die Terroranschläge in Madrid 2004 und London 2005 geschaffen worden, und seitdem sei die "Bedrohung insbesondere durch den islamistischen Terrorismus" nicht geringer geworden. Sein Fraktionskollege Michael Frieser (CSU) wandte sich dagegen, beim Thema Vorratsdatenspeicherung "eine Denkpause einzulegen", und Thomas Strobl (CDU) betonte, es gehe um den Schutz der Bürger vor Gewalt und Verbrechen. Der EuGH "hat uns heute die Vorratsdatenspeicherung nicht verboten. Luxemburg hat uns nicht zur Tatenlosigkeit verurteilt", ergänzte er.

Strikte Ablehnung

Die Opposition lehnte dagegen eine Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Für Die Linke wertete ihre Abgeordnete Ulla Jelpke das Luxemburger Urteil als "kräftige Klatsche für die Überwachungspläne der Großen Koalition". Schwarz-Rot dürfe dieses Urteil nun nicht missbrauchen, "um damit Vorratsdatenspeicherung auf Sparflammen zu rechtfertigen". Jede verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten sei eine Gefahr für die Bürgerrechte. Wie Jelpke warb auch ihr Fraktionskollege Roland Claus für einen Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung.

Der Grünen-Parlamentarier Volker Beck rief de Maizière auf, keine Pläne zu verfolgen, "eine neue Richtlinie zu basteln". Der EuGH habe mit seinen Urteilsgründen klargemacht, "dass eine Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger europa- und grundrechtswidrig ist", sagte er und sprach von einem "Feiertag für die Grundrechte" der Bürger in Europa. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), sagte, jetzt sei "klar, dass die Sicherheit definitiv nicht jedes anlasslose Eingreifen in unsere Grund- und Menschenrechte rechtfertigt".

Streit um Doppelpass

Auf heftige Kritik der Opposition stieß in der ersten Lesung des Innen-Etats auch die zuvor vom Bundeskabinett verabschiedete Neuregelung zur sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Danach sollen in Deutschland geborene Kinder von Ausländer zwei Staatsangehörigkeiten haben können, wenn sie bei Vollendung ihres 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre hier gelebt haben. Gleiches soll gelten, wenn sie sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Jelpke monierte, bei der doppelten Staatsbürgerschaft habe es "zwar eine Verständigung gegeben, aber keine Lösung". Nur wer hierzulande geboren und aufgewachsen sei, solle die deutsche Staatsangehörigkeit neben einer weiteren haben dürfen. Um dies zu überprüfen, würden die Behörden nun "mit unglaublichem bürokratischen Aufwand überhäuft". Beck bemängelte, die Optionspflicht werde "verlängert, verkompliziert und verbürokratisiert". Dieses "Bürokratiemonster" sei zudem "voll von sachlichen Widersprüchen". So müsse man ihm einmal erklären, warum ein deutscher Hauptschulabschluss bei der Staatsbürgerschaft mehr wert sei als eine österreichische Matura. Nach der bisherigen Optionspflicht müssen sich hier geborene Kinder von Migranten bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

De Maizière betonte dagegen, die Koalition habe für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder einen "praktikablen, vernünftigen und bürokratiearmen Weg" gefunden. Damit werde "eine jahrzehntelange, tiefe Auseinandersetzung in unserem Land befriedet". Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci nannte den Kompromiss "gut und richtig". Er sei ein "wichtiger Meilenstein hin zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht".

Der Etat 2014 des Innenministeriums umfasst nach dem Regierungsentwurf Gesamtausgaben von gut 5,77 Milliarden Euro und damit knapp 80 Millionen Euro weniger als 2013. Rund zwei Drittel des Haushalts soll für den Bereich der Sicherheitsbehörden aufgewandt werden.