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Schluss mit der Schweinerei

FLEISCHWIRTSCHAFT Ab 1. Juli gilt in Schlachthöfen ein Branchenmindestlohn, auch in nicht tarifgebundenen Betrieben

12.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
4 Min

Sie kommen zumeist aus Rumänien, aus Ungarn, Bulgarien oder Litauen. Sie wurden mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und sind als Billigstlohnarbeiter in den Schlachthöfen der großen Fleischproduzenten gelandet. Täglich 12 bis 15 Stunden körperlich anstrengender Arbeit sind eher die Regel denn die Ausnahme. Für einen Stundenlohn von vier bis fünf Euro, von dem die Arbeiter auch noch irrwitzige Beträge für ihre Notunterkünfte abliefern müssen. Das ist die Situation in vielen deutschen Schlachthöfen - seit Jahren schon. In manchen Betrieben liegt der Anteil der osteuropäischen Werkvertrag-Arbeitnehmer bei 70 Prozent. Profiteure sind die Unternehmen, die Dank der Billigproduktion Deutschland zu dem mit Abstand größten Fleisch-Erzeuger Europas gemacht haben. Sehr zum Ärger der Konkurrenz in Belgien oder Frankreich etwa, wo schon seit längerem Mindestlöhne zwischen neun und zwölf Euro gelten.

Doch dem Lohndumping wird nun ein Riegel vorgeschoben: Ab 1. Juli erhalten die rund 80.000 Beschäftigten der Fleischbranche den Anfang des Jahres zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarten Branchenmindestlohn von 7,75 Euro. Nach drei Steigerungsstufen soll er ab 1. Dezember 2016 bei 8,75 Euro liegen. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf (18/910, 18/1359) der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) am vergangenen Donnerstag fiel das Votum sehr klar aus: Alle 599 Abgeordneten, die ihre Stimmkarten abgegeben haben, votierten mit Ja.

Viele Mütter und Väter

Für einen solchen Erfolg finden sich gewöhnlich viele Mütter und Väter. Aus Sicht von Bernd Rützel (SPD) ist die Tatsache, dass die Arbeitgeber "nach langen Jahren der Verweigerung" schlussendlich doch bereit waren, mit der Gewerkschaft einen Branchentarifvertrag auszuhandeln, auch dem angekündigten bundesweiten Mindestlohn geschuldet. Karl Schiewerling (CDU) hatte bei der ersten Lesung der Vorlage Zivilgesellschaft und Kirchen, die Missstände angeprangert hätten, für den Meinungsumschwung der Arbeitgeber verantwortlich gemacht. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verwiesen dagegen darauf, schon lange einen Mindestlohn gefordert zu haben. Trotz der Zustimmung waren von der Opposition auch kritische Töne zu hören. So kritisierte Jutta Krellmann (Die Linke) die Lohnhöhe, da diese unter dem ab 2015 geltendem Mindestlohn liege.

Und in der Tat: Erst im Oktober 2015 soll der nächste Schritt auf 8,60 Euro erfolgen. Wilfried Oellers (CDU) sah darin kein Problem. Schließlich sei dies von Arbeitgebern und Gewerkschaften so ausgehandelt worden, sagte er. Die Union, so Oellers, setze auf Tarifautonomie und sehe sich durch die gefundene Regelung darin bestätigt.

42 neue Stellen beim Zoll

Für Die Linke ist das hingegen sehr wohl ein Problem. "Tarifverträge dürfen nicht dazu dienen, den bundesweiten Mindestlohn zu unterlaufen", warnte Jutta Krellmann. Sie traut den Arbeitgebern nicht so richtig über den Weg. Jahrelang hätten diese Tarifverträge verhindert und sich "dumm und dämlich verdient". Die Verantwortung dafür liege aber auch in der von den vergangenen Bundesregierungen betriebenen Deregulierung des Arbeitsmarktes. "Die Arbeitgeber haben jedes Schlupfloch genutzt, das der Gesetzgeber ihnen ermöglicht hat", sagte Krellmann. Jetzt würden sie die geplante Regelung nutzen, wonach bestehende Tarifverträge bis 2017 von der Mindestlohnregelung nicht betroffen sein sollen.

SPD-Mann Rützel räumte ein, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 der Mindestlohn unterschritten werde. Ab Oktober 2015 steige er jedoch über die 8,50 Euro an. Zudem würden die Arbeitnehmer schon ab 1. Juli dieses Jahres von "sehr deutlichen Lohnerhöhungen" profitieren. "Schlupflöcher", so Rützel, gebe es nicht. Bei Missbrauch drohten Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Beim Zoll würden für die Überwachung der Regelungen 42 neue Stellen geschaffen. "Ohne Kontrolle ist das beste Gesetz nichts wert", sagte er.

Für Friedrich Ostendorff eine Gelegenheit, um Kritik zu üben. Die 42 neuen Stellen in der Zollverwaltung seien in den Haushalt für 2014 noch nicht eingestellt, bemängelte der Grünen-Abgeordnete. Das werde noch geschehen, sicherte Rützel zu. Als besonders hilfreich im Kampf gegen möglichen Missbrauch bezeichnete der Sozialdemokrat die Regelung, wonach die Generalunternehmer "verschuldensunabhängig" dafür haften, wenn eines ihrer Subunternehmen den Mindestlohn nicht zahlt.

Genau dieser Passus machte Wilfried Oellers jedoch Sorgen. Denn es bestehe dann die Gefahr, dass ein "redlicher Generalunternehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinem Subunternehmer nachgekommen ist und diesen sorgfältig ausgesucht hat", doppelt zahlen müsse, gab der CDU-Politiker zu bedenken.

Preisanstieg ungewiss

Ob nun Nachbesserungsbedarf besteht oder nicht: Heike Harstick, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft, begrüßt die Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Entsendegesetz. "Wir haben die Aufnahme als Voraussetzung zur Umsetzung unseres Mindestlohntarifvertrages gemacht, damit der mit der Gewerkschaft vereinbarte Branchenmindestlohn vom Gesetzgeber als allgemeinverbindlich erklärt werden kann und somit für alle Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft Gültigkeit erhält", sagt sie. Ob das Ganze nun zu einem Preisanstieg für die Verbraucher führt, vermag Harstick nicht einzuschätzen. Dies könne niemand vorhersagen, da es keine Lohnstatistiken für die Arbeitserledigung gebe, sagt die Verbandsvertreterin.