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Der zwölfte Anlauf

WAHLRECHT Bei der Union stößt ein neuer Vorstoß für eine "Volksgesetzgebung" auf Bundesebene auf Ablehnung

26.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
3 Min

Mindestens seit der deutschen Einheit hat es keine Legislaturperiode des Bundestages gegeben, in der im Parlament nicht die Einführung bundesweiter Volksentscheide gefordert wurde. Da macht auch die laufende Wahlperiode keine Ausnahme: Vergangene Woche debattierte das Plenum in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (18/825) zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene.

Danach sollen die Bürger auch im Bund mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. In dem Gesetzentwurf plädiert die Fraktion für die Verankerung der dreistufigen "Volksgesetzgebung" im Grundgesetz. Referenden dürften aber weder die föderale Struktur der Bundesrepublik noch das Haushaltsgesetz tangieren und "kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten". Dem Entwurf zufolge sollen bei Änderungen der EU-Verträge Volksabstimmungen obligatorisch sein.

Stimmberechtigt ab 16

Mit der Volksinitiative sollen nach den Vorstellungen der Fraktion 100.000 Wahlberechtigte Gesetzesvorlagen und politische Themen in den Bundestag einbringen können. Wird eine Volksinitiative abgelehnt, soll ein Volksbegehren eingeleitet werden können, das erfolgreich wäre, wenn es innerhalb von neun Monaten von einer Million Wahlberechtigten befürwortet wird. Volksbegehren zur Änderung des Grundgesetzes benötigen der Vorlage zufolge die Unterstützung von zwei Millionen Bürgern.

Stimmt der Bundestag einem Volksbegehren nicht zu, soll es nach dem Willen der Linksfraktion zum Volksentscheid kommen. Dabei wäre eine Vorlage angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden sie billigt, wobei nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen zählen sollen. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wahlberechtigt sein sollen bei dieser "Volksgesetzgebung" laut Gesetzentwurf Deutsche ab 16 Jahren sowie Ausländer ab diesem Alter, die seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik gemeldet sind.

Dass dem neuerlichen Vorstoß mehr Erfolg beschieden sein könnte als früheren Initiativen für Plebiszite auf Bundesebene, kann ausgeschlossen werden. Schließlich müsste die dazu erforderliche Grundgesetzänderung vom Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden - und die ist, wie die Debatte in der vergangenen Woche zeigte, nach wie vor in weiter Ferne: Zwar warben auch Sozialdemokraten und Grüne für mehr direkte Demokratie, doch bei der CDU/CSU stieß der Gesetzentwurf auf Ablehnung. Gegen die Union gibt es aber keine Zweidrittelmehrheit.

"Unangemessene Verkürzung"

Der CDU-Abgeordnete Tim Ostermann verwies darauf, dass der Bundestag in der Vergangenheit bereits elf Mal über Vorlagen zum Thema "direkte Demokratie" debattiert habe. Nun werde seine Fraktion einen solchen Vorstoß zum zwölften Mal ablehnen. Die Bürger stünden mehrheitlich hinter der repräsentativen Demokratie, die aus Sicht der Union "ein wesentlicher Grund für die Stabilität unseres politischen Systems" sei. Während das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag "ein hohes Maß an thematischer Tiefe und Flexibilität" biete, gehe es bei Volksabstimmungen "letztlich immer nur um die Frage ,Ja oder Nein', ;Schwarz oder Weiß". Dabei könne die "unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen" leicht zu "populistisch beeinflussten Ergebnissen" führen.

Für Die Linke sagte ihre Abgeordnete Halina Wawzyniak, dass das Parlament "alle Jahre wieder" über das Thema rede. Alle mit Ausnahme der Union wollten, dass die Einwohner direkt entscheiden können. Dazu habe ihre Fraktion nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der "ein Angebot" sei. Dabei klebe Die Linke "nicht an Kommas".

"Nichts zu machen"

Der Grünen-Parlamentarier Özcan Mutlu betonte, seine Partei habe sich seit ihrer Gründung für direkte Demokratie eingesetzt und werde dies auch weiter tun. Ihr letzter Anlauf für bundesweite Volksentscheide sei an der Verweigerung der Union gescheitert. So werde es vermutlich auch der Vorlage der Linksfraktion ergehen. Dabei sei die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch "direktdemokratische Entscheidungsmöglichkeiten" auf Kommunal- und Landesebene ein Erfolgsmodell und wäre dies, richtig ausgestaltet, auch auf Bundesebene.

Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci sagte, auch die Sozialdemokraten seien für die Einführung von Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden auf Bundesebene, doch sei "leider mit der Union nichts zu machen". Daran habe man auch in den Koalitionsverhandlungen nichts ändern können. Gleichwohl sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, fügte Castellucci hinzu und verwies darauf, dass die Union auch ihre Haltung zur Atomenergie und Wehrpflicht revidiert habe.