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Viele heikle Fragen

AFFÄRE EDATHY Der Untersuchungsausschuss kommt. Sein Auftrag ist aber noch umstritten

26.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
4 Min

Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) ist vergangene Woche ein gutes Stück näher gerückt: Erstmals debattierte der Bundestag über einen entsprechenden Oppositionsantrag (18/1475), um ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.

Dass der Untersuchungsausschuss kommt, ist klar. Zum einen kann die Opposition, die aktuell nur ein Fünftel der Abgeordneten stellt, die Einsetzung des Gremiums auch gegen die Große Koalition durchsetzen, nachdem der Bundestag im April das dazu nötige Quorum von einem Viertel der Parlamentarier auf nunmehr 120 Abgeordnete gesenkt hat. Zum anderen machten Redner der Unions- und der SPD-Fraktion in der Debatte deutlich, dass sie den Untersuchungsausschuss zwar für das falsche Instrument zur weiteren Klärung des Falles halten, sich seiner Einsetzung aber gleichwohl nicht widersetzen wollen.

Nicht klar ist dagegen, was der Ausschuss genau untersuchen soll - hier stießen die Vorstellungen der Links- und der Grünen-Fraktion in der Debatte auf kräftige Kritik von Schwarz-Rot, deren Redner denn auch ankündigten, in den Ausschussberatungen entsprechende "Korrekturen und Ergänzungen im Untersuchungsauftrag" erreichen zu wollen, wie es der CDU-Abgeordnete Armin Schuster formulierte.

Das fängt schon bei der Zahl der künftigen Ausschussmitglieder an. Nach dem Willen der Links- und der Grünen-Fraktion soll das Gremium aus sechs Mitgliedern und entsprechend vielen Stellvertretern bestehen. Das aber ließe sich nach den Worten des SPD-Parlamentariers Uli Grötsch "kaum mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Ausschussgröße vereinbaren". Grötschs CDU-Kollege Stephan Harbarth ergänzte, dass laut Geschäftsordnung acht oder 16 Mitglieder möglich seien. Für einen sechsköpfigen Ausschuss stehe man auch deshalb nicht zur Verfügung, "weil es nicht sein kann, dass zwei Fraktionen mit 127 Abgeordneten in diesem Untersuchungsausschuss genauso viele Mitglieder stellen wie eine Fraktion mit 311 Abgeordneten. Das spiegele die parlamentarische Zusammensetzung nicht wider, monierte Harbarth.

Nach dem Oppositionsantrag soll der Ausschuss "bezüglich der aus Kanada stammenden Daten" aus Ermittlungen wegen Kinderpornografie den Gang und die Gründe "für die lange Dauer des entsprechenden Verfahrens (...) beim Bundeskriminalamt (BKA)" aufklären. Ebenfalls aufklären soll er laut Antrag die Datenweitergaben insbesondere zum Fall Edathy "aus diesem Verfahren an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung und an Dritte sowie die Weitergabe dieser Daten durch die Dritten an weitere Personen". Als einen weiteren Untersuchungskomplex nennt der Antrag die "Behandlung des Falles des Beamten des BKA (,X'), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten (...) befand". Zu den zahlreichen Einzelaspekten, die die Opposition dazu geklärt sehen will, gehört die Frage, ob und gegebenenfalls warum das BKA "nicht darauf hingewirkt hat, dass konkrete Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden (...), bevor mögliche Täter aus der Presse und dem Internet oder von Dritten" von einem drohenden Ermittlungsverfahren erfahren konnten.

Für CDU-Mann Schuster ist dieser Antrag "inhaltlich tendenziell verengt auf das BKA" sowie "in Teilen juristisch nicht einwandfrei formuliert" und "auch formell nicht ordnungsgemäß". Man debattiere "nicht über einen Untersuchungsausschuss zum Fall BKA oder eines BKA-Beamten", sondern zum "Fall Edathy", betonte Schuster. Dabei werde die für den Fall Edathy zuständige niedersächsische Staatsanwaltschaft in dem Oppositionsantrag "künstlich ausgespart".

Der SPD-Abgeordnete Grötsch fand insbesondere den Teil des beantragten Untersuchungsauftrages problematisch, "mit dem ein Disziplinar- und Strafverfahren gegen einen einzelnen BKA-Beamten zum zentralen Untersuchungsgegenstand werden soll". Er habe "große Zweifel, ob hier überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufklärung dieses bereits abgeschlossenen Einzelfalls besteht", sagte Grötsch. Noch mehr nähmen seine "Bauchschmerzen" zu, wenn er an die Persönlichkeitsrechte des Beamten denke.

Für Die Linke betonte demgegenüber Frank Tempel, wenn der Eindruck entstanden sei, "dass im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen namhaften Politiker oder gegen einen höheren BKA-Beamten etwas falsch lief", bestehe ein hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung. In vier Sitzungen des Innenausschusses habe man versucht, den wichtigsten Fragen nachzugehen, etwa, warum "ein Innenminister Unbefugte über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen" informiere. Es seien aber immer neue Fragen aufgeworfen worden. Nun solle der Untersuchungsausschuss "menschliche und strukturelle" Fehler ebenso aufzeigen wie Lösungsansätze zur Vermeidung solcher Fehler. "Wenn alles richtig war", fügte Tempel hinzu, könne der Ausschuss "auch zu diesem Schluss kommen".

"Immer undurchsichtiger"

Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sagte, die "Umstände der langwierigen Bearbeitung im BKA von kinderpornografischen Daten aus Kanada und die Informationsweitergaben zu den Ermittlungen" seien immer undurchsichtiger geworden. Die Informationen zu den Ermittlungen gegen Edathy seien "quasi Streuwissen in der damaligen Bundesregierung und bei den Koalitionsverhandlungen" gewesen, doch der Koalition scheine es egal zu sein, ob "Edathy möglicherweise vor diesen Ermittlungen gewarnt wurde". Auch habe die Koalition offenbar "kein Problem damit, dass kinderpornografisches Material über zwei Jahre in BKA-Computern lagert, bevor erkennbar etwas passiert". Da der Innenausschuss nicht das richtige Gremium sei, um hier Klarheit zu schaffen, brauche man jetzt den Untersuchungsausschuss.