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BND auf der Anklagebank

NSA-AFFÄRE Verfassungsrechtler kritisieren Abhöraktionen des deutschen Geheimdienstes im Ausland

26.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
4 Min

Ein jeder kehre vor seiner Tür. Wer im Glashaus sitzt, werfe nicht mit Steinen. An solche Sprichworte erinnerte vergangene Woche die Sitzung des Untersuchungsausschusses, der den Spähskandal um den US-Geheimdienst NSA aufklären soll. Zum Auftakt der praktischen Arbeit des Gremiums, das bislang vor allem wegen des Gezerres um die Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden von sich reden macht, saß plötzlich der Bundesnachrichtendienst (BND) imaginär auf der Anklagebank: Drei Spitzenjuristen attestierten dem BND, im Ausland grundgesetzwidrig zu agieren. Die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe gegen die NSA werde untergraben, wenn der deutsche Auslandsgeheimdienst seinerseits jenseits der Grenzen die Telekommunikation nahezu schrankenlos überwachen dürfe, urteilte der Mannheimer Rechtsprofessor Matthias Bäcker. Es sei "kein erfreulicher Zustand", der NSA das vorzuhalten, was dem BND erlaubt sei.

Schutz der Bürger

Eigentlich war ein eher dröges Kolloquium zu erwarten, als der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dessen Ex-Kollege Wolfgang Hoffmann-Riem und Bäcker den Saal betraten, um darzulegen, wie die IT-Spionage durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts zu bewerten sei. Doch dann landete das Trio mit der massiven Kritik am BND einen Paukenschlag. Zudem verlangten die Experten von Regierung und Parlament, die Bürger konsequent vor der Ausspähung durch ausländische Dienste zu schützen. "Es fehlt die Bereitschaft", klagte Hoffmann-Riem, dabei das "Potenzial des Grundgesetzes voll zu nutzen".

Begeistert über diesen Auftritt zeigte sich SPD-Obmann Christian Flisek, das sei eine "Sternstunde seiner parlamentarischen Tätigkeit". Linken-Sprecherin Martina Renner lobte die Kritik der Sachverständigen als "schallende Ohrfeige für die Regierung".

Grundgesetzverletzung

Papier betonte, dass das Vorgen der NSA der Vorratsdatenspeicherung entspreche. Diese "flächendeckende und anlasslose" Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten verstoße gegen das Grundgesetz, der Schutz vor solchen Verletzungen von Freiheitsrechten gehöre zur "verfassungsrechtlichen Identität". Die drei Verfassungsrechtler mahnten, dass der BND ebenfalls an diese Vorgabe gebunden sei. Dessen Überwachungsmaßnahmen im Ausland fehle jedoch eine an den Maßstäben des Grundgesetzes orientierte gesetzliche Grundlage. Die Bundesregierung sieht dies freilich anders.

Grünen-Obmann Konstantin von Notz wollte wissen, ob ein "Afghane in Afghanistan vor dem BND besser geschützt" sei als ein "Deutscher in Deutschland vor der NSA". Bäcker antwortete: Halte sich der Geheimdienst an die Verfassung, "ja", gemäß der Auffassung der Regierung jedoch "nein".

Als "unzulässig" bezeichnete es Papier, wenn hiesige Nachrichtendienste Daten nutzten, die von der NSA widerrechtlich gewonnen worden seien, an solchen Erkenntnissen hafte ein "Makel". Versorgten sich Geheimdienste mit Informationen, deren Beschaffung dem einen oder andern Partner untersagt sei, so sei dies "nicht tragbar".

Das Trio fasste Regierung und Bundestag indes auch mit dem Appell ans Portepee, Grundrechtsverstöße durch ausländische Nachrichtendienste zu unterbinden. Aus Sicht Papiers sollte man dem Bau einer NSA-Abhörzentrale in Wiesbaden entgegentreten. Hoffmann-Riem rief die Regierung auf, in der EU auch gegenüber den Briten mit ihren eifrigen Geheimdiensten energischer aufzutreten. Papier brachte die Möglichkeit einer Staatenklage vor dem Menschenrechtsgerichtshof ins Spiel. Hoffmann-Riem mahnte, in Brüssel das deutsche Interesse an einem wirksamen Datenschutz in Verträgen der EU mit den USA, etwa beim Swiftabkommen zu Finanzdaten, entschiedener zur Geltung bringen. Um Deutsche im Ausland besser vor Verletzungen ihrer Grundrechte bewahren zu können, solle man das Tatortprinzip durch ein "Schutzprinzip" ersetzen, schlug Papier vor.

Der Karlsruher Ex-Präsident sah den Staat in der Pflicht, für "grundrechtswahrende" IT-Strukturen zu sorgen, die Verankerung einer vor Ausspähung sicheren Telekommunikation als Staatsziel im Grundgesetz könne sinnvoll sein. Hoffmann-Riem gab zu bedenken, große Datenmengen nicht im Ausland zu speichern, sondern dort, wo sie deutschem Recht unterliegen. Er nahm ein Grundproblem in den Blick: Auch zu Zeiten des Internets orientiere sich der Schutz der Freiheitsrechte noch an Maßstäben aus der "Postkutschenzeit", nötig sei jedoch die Entwicklung eines "globalen Grundrechtsschutzes".

Streitfall Snowden

Im Schatten des denkwürdigen Auftritts der drei Juristen stand das Ringen um die Modalitäten der Zeugenvernehmung Edward Snowdens. Die Fraktionsobleute hatten mit Snowdens Anwalt Wolfgang Kaleck zwar Mitte Mai in einem abhörsicheren Raum des Bundestags verhandelt. Gleichwohl war danach publik geworden, dass Kaleck seinem Mandanten rät, sich nicht von Moskau aus etwa per Video befragen zu lassen, weil dies seinen unsicheren Aufenthaltsstatus in Russland weiter gefährden könnte. Linke und Grüne verlangen nun erst recht eine Anhörung im Bundestag. Unions-Obmann Roderich Kiesewetter aber sagte kategorisch: "Wir lehnen eine Vernehmung Snowdens in Deutschland ab." Nun soll die Bundesregierung Snowfens Frage beantworten, ob ihm in Berlin die Verhaftung droht oder ob eine Auslieferung an die USA unterbleiben werde. SPD-Sprecher Flisek sieht den Untersuchungsausschuss deshalb in der Rolle des "Postboten" zwischen dem Whistleblower und der Bundesregierung.