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Umsetzung des Karlsruher Urteils

RECHT Bundestag ermöglicht Sukzessivadoption für gleichgeschlichtliche Lebenspartner

26.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
2 Min

Gleichgeschlichtliche Lebenspartner dürfen ein Kind adoptieren, welches der andere Partner bereits adoptiert hat. Das hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit der Annahme des Gesetzes zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (18/1285) beschlossen. Keine Mehrheit fand hingegen ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, die sich für eine vollständige Übernahme aller für Ehepaare im Adoptionsrecht geltenden Regelungen auf Lebenspartnerschaften geforderten hatten (18/577).

In der teils sehr emotional geführten Debatte warfen Redner der Opposition insbesondere CDU und CSU vor, an der Diskriminierung Homosexueller festhalten zu wollen. Redner der Union wiesen den Vorwurf zurück und betonten, bei der Regelung ausschließlich das Wohl der Kinder im Auge zu haben. Von Seiten der SPD hieß es, mit der Neuregelung verbessere man die Situation der Kinder. Gleichwohl halte man an dem Ziel fest, das Recht auf eine Volladoption für Homosexuelle zu schaffen.

Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, machte deutlich, dass das Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption "eins zu eins" umsetze. Für Harald Petzold (Die Linke) ist die Vorlage gleichwohl "eine einzige Enttäuschung". Bei einer Expertenanhörung hätten fünf von sieben Sachverständigen deutlich gemacht, dass Kinder in Lebenspartnerschaften genauso gut aufwachsen könnten, "wie in normalen Familien" und es daher keinen Grund gebe, einer Volladoption nicht den Weg zu ebnen.

Mit der Möglichkeit der Adoption durch den anderen Partner werde die rechtliche Situation des Kindes verbessert, sagte Sabine Sütterlin-Waack (CDU). "Außerdem fühlen sich die Kinder so mit anderen Kindern gleichwertig", fügte sie hinzu. Anders sei es bei der Volladoption. Zum einen würden da die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern "gekappt". Zudem müssten die Kinder Diskriminierungen, "die es unstreitig immer noch gibt", aushalten.

Ulle Schauws (Grüne) unterstellte der Union einen Diskriminierungswillen. Dieser gehe soweit, dass man in Kauf nehme, dass mit der Regelung sogar Ehepaare gegenüber Lebenspartnerschaften benachteiligt würden, da Ehegatten nicht alleine ein Kind adoptieren dürften. "Es geht hier schlicht um Homophobie", urteilte die Grünen-Abgeordnete.

Johannes Kahrs (SPD) machte deutlich, dass es nicht um "das Recht auf ein Kind" gehe. Über die Vergabe der Kinder an Adoptiveltern werde ohnehin an anderer Stelle entschieden. "Es geht um das Recht für Homosexuelle, sich für eine Adoption bewerben zu dürfen", betonte er.