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Kurz notiert

26.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
2 Min

Doris König zur Richterin am Verfassungsgericht gewählt

Der Wahlausschuss des Bundestages hat Doris König in der vergangenen Woche zur Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gewählt. Die 1975 in Kiel geborene Rechtswissenschaftlerin hatte seit Oktober 2012 die Präsidentin der Bucerius Law School in Hamburg als Präsidentin geleitet. Ihre bisherigen Forschungsschwerpunkte lagen im internationalen See- und Umweltrecht, dem internationalen Menschenrechtsschutz sowie im europäischen Integrationsrecht. Nach dem Grundgesetz werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts auf zwölf Jahre je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Während der Bundesrat die Richter in öffentlicher Sitzung wählt, tut dies der Wahlausschuss des Bundestages unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Kontrollgremium fordert Akten zu V-Leuten an

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in der vergangenen Woche durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen und Generalbundesanwalt Harald Range über den Tod des V-Manns "Corelli" und mögliche Zusammenhänge mit der Mordserie der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) informieren lassen. Dies erklärte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums Clemens Binninger (CDU). Zudem beschloss das Kontrollgremium, umfangreiche Aktenbestände des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu den V-Leuten "Corelli" und "Tarif" anzufordern, um seine Beratungen fortzusetzen. aw

Bundesrat will Freiwilligendienst ausbauen

Der Freiwilligendienst aller Generationen soll als zweite Säule im Bundesfreiwilligendienst verankert und bundesweit etabliert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (181472) vor. Die Länderkammer begründet ihre Initiative mit der großen Zahl älterer Menschen, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren möchten. Die Evaluation des Freiwlligendienstes aller Generationen habe ergeben, dass 64 Prozent der Freiwilligen älter als 50 Jahre sind. Der Freiwilligendienst wird in einem Umfang von durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden für die Dauer von sechs bis maximal 24 Monaten angeboten.

Arbeit in Jobcentern soll dauerhaft werden

Die bislang befristete Regelung zur Zuweisung von Tätigkeiten in Jobcentern soll durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage ersetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1311) zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vor. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde 2010 die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) als Regelfall festgeschrieben. Um die Funktionsfähigkeit der Jobcenter als Nachfolger der bisherigen Arbeitsgemeinschaften zu erhalten, wurde auch die Übernahme des Personals geregelt, jedoch war diese Regelung bisher auf fünf Jahre begrenzt.