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Große Gesundheitsreform beschlossen

VERSICHERUNGSFINANZEN Krankenkassen dürfen künftig variable Zusatzbeiträge nehmen

10.06.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
3 Min

Mit Beginn des nächsten Jahres müssen sich die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf neue Bedingungen einstellen. Dann greift das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (18/1307), das am Donnerstag in der Fassung des Gesundheitsausschusses (18/1657) verabschiedet wurde. Ob die Bürger letztlich entlastet werden, hängt von den Kassen ab. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht davon aus, dass mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder zumindest vorübergehend weniger zahlen. Denn der Beitragssatz sinkt ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben wird.

Zusatzbeiträge

Der bisher nur von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent entfällt ebenso wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür dürfen die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Eine Deckelung der Zusatzbeiträge, die nur von den Versicherten zu zahlen sind, ist nicht vorgesehen. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I und II) entfällt der Zusatzbeitrag.

Ob und in welcher Höhe ein Aufschlag erhoben wird, ist unklar. Voraussichtlich im November wird bei der Haushaltsaufstellung der Kassen darüber entschieden. Erst dann können die Versicherten überlegen, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Im Gesetz ist festgelegt, dass die Kassen ihre Mitglieder rechtzeitig und schriftlich über Zusatzbeiträge informieren müssen. Der GKV-Spitzenverband soll im Internet ein Vergleichsportal einrichten mit aktuellen Hinweisen, welche Kassen welchen Zusatzbeitrag einfordern.

Unter Experten wie auch Parlamentariern weitgehend unumstritten ist das geplante Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Das Institut soll etwa Krankenhausleistungen vergleichbar machen und die Ergebnisse veröffentlichen, damit Patienten dies bei der Wahl einer Klinik berücksichtigen können.

Der Gesetzentwurf ist deutlich dicker geworden als ursprünglich vorgesehen, was damit zu tun hat, dass Gröhe gleich mehrere Baustellen loswerden wollte. So wurden in das Gesetz zahlreiche Änderungsanträge der Regierungsfraktionen eingearbeitet, die sich unter anderem auf den Ausbau der Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland (UPD), Soforthilfen für Hebammen mittels eines Zuschlags und eine um zwei Jahre verlängerte Optionsphase für das neue Abrechnungssystem in der Psychiatrie (PEPP) beziehen. Die von Union und SPD eingebrachten Zusätze gehen in die auch von der Opposition geforderte Richtung, weshalb sich Kritik in den Punkten auf Detailfragen beschränkt. In der kontroversen Schlussdebatte machten Gesundheitsexperten von Linken und Grünen gleichwohl nochmals klar, dass dieses Reformgesetz aus ihrer Sicht schwerwiegende Fehler enthält, darunter vor allem die Festschreibung des Arbeitgeberanteils bei den Beitragssätzen. Die Opposition geht in der Folge von erheblichen Zusatzbelastungen für die Versicherten aus. Harald Weinberg (Linke) sprach von einer klassischen Umverteilung zulasten der Arbeitnehmer. Mit dem Gesetz werde einiges anders, aber kaum etwas besser. Er rechnete vor, dass die Arbeitnehmer bislang über den Sonderbeitrag jährlich rund zehn Milliarden Euro mehr zahlten als die Arbeitgeber. 2020 sei schon mit 34 Milliarden Euro zu rechnen. In der Summe würden die Arbeitnehmer bis 2020 rund 150 Milliarden Euro mehr zahlen als die Arbeitgeber. Dies sei ein "Raubzug durch die Geldbörsen" der kleinen Leute. Maria Klein-Schmeink (Grüne) monierte, die Koalition rede das Gesetz schön. Nötig sei die Rückkehr zur solidarischen Finanzierung. Sie erinnerte daran, dass SPD und Grüne lange gemeinsam für die Einführung einer Bürgerversicherung gekämpft hätten.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erwiderte, mit den neuen Beitragssätzen würden zunächst einmal faktisch die Arbeitnehmer entlastet und nicht die Arbeitgeber. Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein erinnerte daran, dass die Arbeitgeber die milliardenschwere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernehmen. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) hob in der Debatte hervor, das Gesetz bringe Sicherheit für die Versorgung, eine Stärkung der Qualität und eine Orientierung an den Patienten. Der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke hielt der Opposition kleinkarierte Kritik vor und stellte fest: "Sie reden und wir handeln."