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Streit über das Sanktionssystem für Hartz-IV-Bezieher

ARBEITSLOSENGELD Die Kürzung staatlicher Hilfen ist umstritten, vor allem wenn junge Leute betroffen sind

10.06.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
3 Min

Sollen Langzeitarbeitslose, die Termine versäumen oder Jobs ablehnen, bestraft werden, indem ihnen das Geld gekürzt wird? Diese Frage spaltet den Bundestag, wie sich am vergangenen Freitag zeigte, als die Abgeordneten einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/1115) behandelten, die so genannten Hartz-IV-Sanktionen komplett abzuschaffen. Schon oft hat die Fraktion diese Forderung gestellt, immer sind ihre Anträge abgelehnt worden. Neu ist, das die Zahl der Sanktionen 2013 mit knapp einer Million erstmals seit Jahren gesunken ist. In den drei Jahren zuvor war sie jährlich um 100.000 gestiegen.

Stufenweise Kürzung

Mit den Strafmaßnahmen kann Langzeitarbeitslosen die Leistung stufenweise gekürzt werden. Bei versäumten Terminen sind das zunächst zehn Prozent, im schlimmsten Fall - etwa wenn Arbeitslose mehrfach Jobangebote verweigern - droht eine komplette Streichung. Im vergangenen Jahr traf das 9.000 Bezieher, rund 5.000 waren unter 25 Jahre alt. Aus Sicht der Linken besteht kein Zweifel: Wer eine "angstfreie Gesellschaft" wolle, der müsse das "schikanöse Hartz-IV-System" und die Sanktionen abschaffen, sagte die Parteivorsitzende Katja Kipping. Die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld gestrichen werden könne, hänge wie ein "Damoklesschwert" über den Betroffenen. Rein rechnerisch kämen derzeit auf eine freie Stelle neun Arbeitssuchende. Die Erwerbslosigkeit sei mithin keine individuelle Schuld, sondern habe mit dem derzeitigen Wirtschaftssystem zu tun. Das Hartz-IV-System habe zu schlechteren Löhnen und familienunfreundlichen Arbeitszeiten geführt, es habe das Ziel, "Menschen gefügig zu machen" und "ihre Widerstandsfähigkeit zu schwächen". Die Sanktionen seien Ausdruck eines "paternalistischen Erziehungsstaates".

Das sehen die Grünen ähnlich, sind aber skeptisch, was eine komplette Abschaffung der Strafen betrifft. Das Bundesverfassungsgericht habe aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Dieses müsse man "verteidigen" und "Menschen tatsächlich gewähren". Diesen Maßstäben genüge die Praxis nicht. Die "meisten Sanktionen" seien "demütigend, häufig unnötig und meist kontraproduktiv". Strengmann-Kuhn sprach sich für ein Sanktionsmoratorium aus. Die Strafen sollten so lange ausgesetzt werden, bis die Regeln geändert seien. Er sei allerdings skeptisch, was eine sofortige Abschaffung aller Sanktionen betrifft.

Eigeninitiative

Differenziert argumentierte die SPD-Arbeitspolitikerin Dagmar Schmidt. Es sei selbstverständlich, dass der Staat ein Existenzminimum sichere, genauso selbstverständlich sei aber auch, dass sich jeder darum bemühen müsse, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Dass man "von allen Menschen etwas erwartet" und sie nicht "bedingungslos alimentiert", habe etwas mit Respekt zu tun. Schmidt sagte, man müsse darüber sprechen, ob die Sanktionen in der jetzigen Form ihre Ziele erfüllten. Das sei insbesondere bei den unter 25-Jährigen fraglich. Deshalb habe man eine Überprüfung im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch Sanktionen, die die Kosten der Unterkunft beträfen, seien ein harter Eingriff in die Existenz. Wichtiger aber, als grundsätzlich über Sanktionen zu sprechen, sei die Klärung, ob der Betreuungsschlüssel in den Arbeitsagenturen ausreichend gut sei, um etwa Eingliederungsvereinbarungen zu einem Erfolgsinstrument zu machen.

Für eine Beibehaltung der Sanktionen plädierte die Union. So sagte der CDU-Arbeitspolitiker Albert Weiler, der Antrag der Linken sei "Wahlkampfpropaganda". 97 Prozent der Hartz-IV-Bezieher seien davon nicht betroffen. Die Linke solle aufhören zu behaupten, es handele sich um ein Massenphänomen. Dass es Sanktionen bei Regelverstößen gebe, sei Ausdruck der "Fairness" gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Arbeitslosen, die sich regelkonform verhielten. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.