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Aus Plenum und Ausschüssen : 2,3 Millionen Euro für Künstlerhilfe

30.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
1 Min

Bundespräsident

Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt können in diesem Jahr über 33,11 Millionen Euro (2013: 32,45 Millionen Euro) verfügen. Dabei steigen die Personalausgaben von 18,32 Millionen Euro auf 18,47 Millionen Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben von 9,44 Millionen Euro auf 9,64 Millionen Euro.

Für Investitionen sind nach 1,12 Millionen Euro im vergangenen Jahr für dieses Jahr 1,04 Millionen Euro eingeplant und für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 2014 insgesamt 3,95 Millionen Euro (3,91 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Ausgaben des Bundespräsidenten sollen beinahe im Vergleich zum vergangenen Jahr unverändert 4,72 Millionen Euro betragen. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) wie bisher 3,65 Millionen Euro vorgesehen. 2,3 Millionen Euro davon sind gleichbleibend für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert.

1,35 Millionen Euro sind wie in diesem Jahr vorgesehen für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung. So übernimmt der Bundespräsident traditionell die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie. Die Bezüge des Bundespräsidenten sollen 214.000 Euro betragen.

Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) soll in diesem Jahr über 1,89 Millionen Euro verfügen können. Das sind 3.000 Euro mehr als 2013. Die Personalausgaben betragen hier 1,25 Millionen Euro (1,27 Millionen Euro). Insgesamt gab es bei den parlamentarischen Beratungen keine Änderungen am Entwurf.