Piwik Webtracking Image

Mindestabstände für Windräder

30.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
2 Min

UMwelt

Die Bundesländer dürfen künftig selbst darüber entscheiden, welche Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten eingehalten werden müssen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1310) stimmte der Bundestag am vergangenen Freitag im Zuge der Entscheidung über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (siehe Text auf dieser Seite) zu. Für das Gesetz votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten es ab.

Das Vorhaben war auf Betreiben Sachsens und Bayerns im Koalitionsvertrag der Großen Koalition verankert worden. Es soll am 1. August zusammen mit der EEG-Reform in Kraft treten. Hierfür wird eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch eingefügt, die länderspezifische Regelungen für Mindestabstände ermöglicht.

Klagen von Anwohnern

Die Bundesregierung erhofft sich davon, die Akzeptanz der Windenergieanlagen steigern zu können. Diese ist vielerorts gering: Bürger, die in der Nähe von Windparks mit immer höher werdenden Windrädern wohnen, klagen über die Verschandelung ihrer Wohnumgebung, Schattenwurf und Lärmbelästigung. Dies bestätigten am 21. Mai auch Vertreter von Bürgerinitiativen in einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses. Sie äußerten unter anderem ihre Sorge vor Gesundheitsschäden durch niederfrequente Schallemissionen (Infraschall). Das Gesetz der Regierung begrüßten sie ausdrücklich.

Anders Vertreter von Umwelt- und kommunalen Spitzenverbänden sowie Rechts- und Wirtschaftsexperten: Sie machten rechtliche Bedenken geltend und warnten vor einer massiven Reduzierung der für Windkraftanlagen verfügbaren Flächen. Einzelne Bundesländer könnten sich ganz aus der Nutzung der Windenergie verabschieden.

Die Mehrheit der Bundesländer teilt diese Bedenken. Im Bundesrat fiel das - allerdings nicht zustimmungspflichtige - Gesetz im Mai durch, da es "im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende kontraproduktiv" sei.

Das bayerische Kabinett hat indes bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, demzufolge der Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen zu Wohnhäusern im Freistaat künftig das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage betragen soll.

Sorge um Energiewende

Die Opposition im Bundestag lehnt das Gesetz entschieden ab. Oliver Krischer (Grüne) bezeichnete es am Freitag als "eine Absurdität" und "Schande", Eva Bulling-Schröter (Die Linke) als "groben Unfug". Es habe "mit einer ambitionierten Energiewende absolut nichts zu tun, wenn Bayern und Sachsen die Windkraft völlig zum Erliegen bringen", argumentierte die Linken-Abgeordnete.

CDU und CSU jedoch sehen sich durch die Aussagen der Bürgerinitiativen bestätigt: Deren Vertreter hätten deutlich gemacht, dass die Länderöffnungsklausel geeignet sei, die Akzeptanz der Bürger für die Energiewende zu steigern, erklärten sie in der Sitzung des Umweltausschusses am vergangenen Dienstag. Die SPD-Fraktion betonte, dass das Gesetz nichts an der gesetzlich festgeschriebenen Privilegierung von Windkraftanlagen ändere.

Ein Vertrteter der Bundesregierung machte allerdings auch deutlich, dass diese auf eine "rechtskonforme Umsetzung" baue. Dazu gehöre es auch, dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer Verhinderungsplanung komme, mit der die Ziele der Energiewende konterkariert würden.