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Datenschutz bei Kirchenjobs

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
1 Min

INNERES

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion hat der Bundestag vergangene Woche die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur Übermittlung von Familienstandsdaten der Meldebehörden an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (18/1284) in modifizierter Fassung (18/2009) verabschiedet. Mit einer im Innenausschuss vorgenommenen Änderung soll klargestellt werden, dass die Daten nicht zu arbeitsrechtlichen Zwecken übermittelt werden und auch nicht von den Religionsgemeinschaften dafür verwendet werden dürfen.

André Berghegger (CDU) verwies zur Begründung darauf, dass die Situation von Kirchenmitarbeitern, die eine Lebenspartnerschaft führen, sowie wiederverheirateten Geschiedenen Loyalitätsverstöße gegen kirchliche Vorschriften darstellen und daher arbeitsrechtliche Relevanz haben könnten. Gabriele Fograscher (SPD) sagte, man müsse zwischen den Interessen der Religionsgemeinschaften und der Betroffenen einen Ausgleich finden. Deshalb sei die Klarstellung richtig. Frank Tempel (Linke) kritisierte dagegen, der Weitergabe der Daten an Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber sei "nach wie vor ein Risiko für die betroffenen Beschäftigten". Volker Beck (Grüne) nannte die Änderung "die zweitbeste Lösung". Immerhin werde festgelegt, dass die Daten "nicht für arbeitsrechtliche Zwecke missbraucht werden dürfen".