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ANHÖRUNG : Kritik an Pflegereform

Änderungen am Gesetzentwurf gefordert

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
2 Min

Der Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz muss nach Ansicht von Gesundheitsexperten an einigen wichtigen Stellen nachgebessert werden. Bei einer Anhörung vergangene Woche im Bundestag wiesen die geladenen Fachleute darauf hin, dass ungeachtet der vorgesehenen Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte in dieser Wahlperiode das Projekt finanziell wohl nicht hinreichend abgesichert sei. So werde viel Geld gebraucht, um die zusätzlichen Pflegekräfte angemessen zu bezahlen und eine regelmäßige und ausreichende Dynamisierung der Pflegeleistungen einzuplanen. Der für 2015 vorgesehene Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent werde den tatsächlichen Kaufkraftverlust kaum ausgleichen können. Mit dem Pflegevorsorgefonds zugunsten der geburtenstarken Jahrgänge werde überdies mit viel Geld wenig Wirkung erzielt. Verbandsvertreter monierten außerdem, dass ein verbindlicher Zeitplan zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, mit dem Versorgungsansprüche definiert werden, nicht vorgesehen sei.

Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung (18/1798) sieht ab 2015 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Rund sechs Milliarden Euro mehr pro Jahr sollen in das System fließen, um die steigende Zahl von Pflegebedürftigen, darunter viele Demenzkranke, künftig versorgen zu können. Besonders heftig fiel die Expertenkritik am Vorsorgefonds aus, der ab 2015 mit 0,1 Beitragssatzpunkten (pro Jahr rund 1,2 Milliarden Euro) 20 Jahre lang aufgebaut werden soll. Der Wirtschaftsforscher Eckart Bomsdorf von der Universität Köln rechnete vor, dass die Beitragssatzentlastung mit wenig mehr als 0,1 Prozentpunkten marginal wäre. Er schlug vor, die Rücklage mit 0,25 Beitragssatzpunkten anzusparen und betonte: ,,Das Ziel ist richtig, aber der Weg ist schmal.“ Ein Vertreter der Gewerkschaft ver.di regte an, mit dem Geld könnten pro Jahr rund 70.000 Ausbildungsplätze in der Altenpflege finanziert werden. Die Arbeitgeber (BDA) befürchten, das Geld könnte leicht zweckentfremdet werden und forderten, den Fonds auf Dauer anzulegen.

Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen erinnerte wie die Sozialverbände daran, dass die Versicherten einen großen Teil der stationären Pflegekosten selbst tragen müssen. Der Sozialverband Deutschland sprach sich daher für eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung aus. Die staatlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) kann nach Einschätzung mehrerer Experten die bestehende Versorgungslücke nicht schließen.