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Freihandelsabkommen : Chancen und Risiken

Opposition beklagt mangelnde Informationen

29.09.2014
2023-08-30T12:26:20.7200Z
5 Min

Kaum ein Vorhaben wird in der deutschen Öffentlichkeit so heftig diskutiert wie das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Gegner befürchten sinkende Standards bei Lebensmitteln, einschneidende Veränderungen im Kulturbereich und kritisieren die Schaffung von internationalen Schiedsgerichten, so dass Streitfälle nicht mehr vor nationalen Gerichten ausgetragen werden können. Befürworter unterstreichen dagegen die Chancen der größten Freihandelszone der Erde.

Keine Veränderungen So war es auch am Donnerstag, 25. September 2014, in einer 96-minütigen Debatte des Bundestages, bei der es um die Antworten der Bundesregierung (18/2100) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432) ging. Die Regierung verweist darin auf Angaben der EU-Kommission, die wiederholt klargestellt habe, „dass die strengen europäischen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen beibehalten werden. Auch wird es Geflügelimporte nur von US-Betrieben geben, die den europäischen Vorschriften entsprechen. Hormone bei der Mast in der Tierhaltung bleiben in der Europäischen Union weiterhin verboten, sodass auch kein hormonbehandeltes Fleisch aus den USA in die Europäische Union eingeführt wird.“

Die Bundesregierung erklärt in diesem Zusammenhang unter Berufung auf das Verhandlungsmandat, dass es durch das Abkommen zu keinem Abbau des Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt kommen werde. „Aus TTIP werden sich keine Nachteile für Verbraucher ergeben“, heißt es. Auch in der EU stehe eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus nicht zur Diskussion.

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion Die Linke, Klaus Ernst, sind trotz den Antworten der Regierung auf die 125 Fragen seiner Fraktion viele Sachverhalte noch ungeklärt. Dies gelte sowohl für den Stand der Verhandlungen als auch für Einzelfragen. „Wir wollen Klarheit“, betonte er. Für Transparenz jedenfalls stehe diese Regierung nicht. Es sei „unglaublich“, dass die Öffentlichkeit darüber im Unklaren gelassen werde, ob zum Beispiel ein Schutz für Investoren im Vertrag mit den Amerikanern geplant sei oder nicht. Auch sei noch offen, ob der Deutsche Bundestag dem Vertrag zustimmen müsse oder nicht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), betonte, dass der Fragenkatalog der Linksfraktion nach „bestem Wissen und Gewissen“ beantwortet worden sei. Er müsse jedoch feststellen, dass die Antworten offensichtlich die Fragesteller nicht interessieren würden. Deshalb frage er sich, ob überhaupt ein Interesse an der Sache gebe oder ob es nur eine „reine Showveranstaltung“ sei. Die Linksfraktion sei offensichtlich an gar keinem Abkommen mit den USA interessiert. Der Minister wies demgegenüber auf die Chancen eines solchen Abkommens hin. So hätte zum Beispiel die mittelständische deutsche Wirtschaft eine Chance, auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen. Insgesamt seien die Jobs von Millionen von Menschen von einem solchen Freihandelsabkommen abhängig. Gabriel wies auch den Vorwurf der Intransparenz zurück. So informiere die EU regelmäßig über die Verhandlungen. Aus deutscher Sicht betonte er, dass der Investitionsschutz in der derzeitigen Form abgelehnt werde. „Wir wollen Freihandel – aber nicht um jeden Preis“, sagte er. Deshalb müsse verhandelt.

Kritik an Intransparenz Demgegenüber kritisierte auch der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anton Hofreiter, die Intransparenz bei den Verhandlungen. „Die EU-Kommission scheut offensichtlich eine öffentliche Debatte“, sagte er. Die vorgesehenen Schiedsverfahren ständen zu Recht in der Kritik. Deshalb müsse die Regierung sich klar festlegen, ob die Klagemöglichkeiten im Verfahren enthalten seien oder nicht. Diese Klagemöglichkeiten würden im Endeffekt nur den Großkonzernen nützen. Deshalb lehne sie der Mittelstand auch ab. Seine Fraktion würde auf jeden Fall einen Vertrag ablehnen, der Risiken für Verbraucher und Umwelt beinhalte.

Standards erhalten Wolfgang Tiefensee, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte, dass alles dafür getan werden müsse, dass die deutschen Standards zum Beispiel bei den Nahrungsmitteln nicht gesenkt würden. Auch er setzte sich dafür ein, dass es keine Schiedsverfahren geben soll.

„Die Menschen profitieren von einem solchen Abkommen“, sagte Peter Tauber (CDU). „Wir wollen mit Amerika darüber reden, welche Standards wir weltweit durchsetzen wollen“. Ein solches Abkommen biete viele Chancen. Entscheidend sei jedoch, was drinstehe. Deshalb müsse sich die Regierung dafür einsetzen, dass Handelshemmnisse abgebaut würden und dass die deutschen Standards zum Beispiel im Verbraucher- und Umweltschutz nicht preisgegeben würden.

Er wies darauf hin, dass in der EU durch ein solches Abkommen rund eine Million neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. In Deutschland werde mit 200.000 Arbeitsplätzen gerechnet. Unter Berufung auf eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie heißt es bei der Regierung dazu, durch die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft könne es zu einem EU-weiten Wohlfahrtszuwachs von rund 120 Milliarden Euro beziehungsweise 0,5 Prozent im Verhältnis zum EU-weiten Bruttoinlandsprodukt kommen. Dies entspreche einem Zuwachs für das Jahreseinkommen in Höhe von 545 Euro für eine vierköpfige Familie.

In der Debatte ging es auch um zwei Anträge der Fraktion Die Linke „Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen“ (18/2604). Darin forderte die Fraktion, die Bundesregierung solle das europäische Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA), dessen Text bereits ausformuliert ist, vor der Paraphierung sowohl in den EU-Gremien als auch öffentlich als nicht annehmbar zurückweisen, und im europäischen Rat solle sie sich für eine Ablehnung des Verhandlungsergebnisses der EU-Kommission einsetzen. Außerdem soll die Bundesregierung der EU-Kommission und den anderen Mitgliedsländern der EU mitteilen, dass Deutschland weder bei CETA noch beim Freihandelsabkommen mit den USA Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren wird. Im zweiten Antrag „Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen“ (18/2620) fordert die Fraktion, die Bundesregierung soll sich unverzüglich dafür einsetzen, dass der Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgrichtsbarkeit auf dem geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada („Comprehensive Economic and Trade Agreement“ – CETA) entfernt wird. Nach Ansicht der Fraktion handelt es sich bei dem außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsmechanismus „um ein zwischen funktionierenden Rechtsstaaten unnötiges Instrument“. Unternehmen hätten sowohl in der EU wie in Kanada die Möglichkeit, gegen die Verletzung von berechtigten Interessen vor den nationalen Gerichten zu klagen.

Anträge abgelehnt Beide Anträge lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit ab. Dies galt auch für die Beratung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“ (18/1458, 18/2646).