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FlüchtlingSHEIME : Hilfe für die Kommunen

Änderung des Baurechts geplant

13.10.2014
2023-08-30T12:26:20.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will den Bau von Flüchtlingsunterkünften erleichtern und möglichst noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren abschließen. Das betonte die Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks (SPD) am 8. Oktober in der Fragestunde des Bundestages.

Hendricks stellte klar, dass sie die diesbezügliche Initiative des Bundesrates ausdrücklich unterstütze. Jedoch mache sich die Bundesregierung für einige Änderungen des von der Länderkammer vorgeschlagenen Gesetzentwurfes (18/2752) stark.

Der Bundesrat beklagt in seinem Gesetzentwurf, dass die zeitnahe Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften oft an planungsrechtlichen Vorgaben scheitere. Er will deshalb den Bau von Flüchtlingsheimen auf Flächen erleichtern, wenn diese „in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einem bebauten Ortsteil innerhalb eines Siedlungsgebietes“ liegen. Außerdem sollen Gemeinschaftsunterkünfte ausnahmsweise auch in Gewerbegebieten zugelassen werden können. In ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf lehnt es die Bundesregierung jedoch ab, zu diesem Zweck, parallel zum Baurecht, ein zusätzliches Maßnahmegesetz zu schaffen. Das hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Ziel müsse es sein, eine bundesweit geltende Regelung zu schaffen, betonte Hendricks in der Fragestunde. Nach ihren Ausführungen soll dies durch, teilweise zeitlich befristete, Änderungen des Baurechts geschehen.

„Insgesamt sollen Kommunen von bestimmten Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen können, um die Flüchtlingsunterbringung unkomplizierter zu ermöglichen“, sagte die Ministerin. Diese sollen zum Beispiel im Innenbereich auch dann zugelassen werden, wenn sie sich nicht in die nähere Umgebung einfügen. Auf diese Weise könnten auch Büro- und Geschäftsgebäude als Unterkünfte dienen, erläuterte Hendricks. Sie führte weiter aus, dass die Bundesregierung die Nutzung von Flächen, die an einen bebauten Ortsteil anschließen, ermöglichen wolle.

Hendricks betonte, es sei ausdrücklich vorgesehen, die Flüchtlingsunterkünfte künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und klarzustellen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen zu den Belangen des Allgemeinwohls gehöre. „Das macht die Unterbringung vor Ort tatsächlich leichter und sorgt dafür, dass die Klagemöglichkeiten, die Anwohner sonst hätten, eingeschränkt werden“, so die Ministerin.