Piwik Webtracking Image

Hochschulen : Kooperationsverbot wird aufgeweicht

Der Bund soll Universitäten zukünftig institutionell fördern können

13.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
2 Min

Während die Bundesregierung die Grundgesetzänderung des Artikel 91b zur Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich in der Debatte am Freitagvormittag als „wichtigen Meilenstein“ bezeichnete, reicht der Opposition dies bei weitem nicht aus. Die lediglich für den Hochschulbereich geltende Änderung sei „nicht mal der Spatz in der Hand“, monierte Rosemarie Hein (Linke). Linksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und auch große Teile der SPD treten für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im gesamten Bildungsbereich ein.

In der Debatte, der der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf (18/2710) und ein Antrag der Grünen (18/2747) zugrunde lagen, verteidigte Bundesbildungs- und Forschungsministerin, Johanna Wanka (CDU), die Föderalismusreform von 2006. Der Hochschulpakt und der Qualitätspakt Lehre seien nicht ohne die damalige Grundgesetzänderung möglich gewesen, argumentierte sie. Die Grundgesetzänderung sei nicht dazu da, um die Föderalismusreform zu „korrigieren“, sondern um ihren Grundgedanken weiter zu entwickeln. Wichtig sei, dass die zeitliche Befristung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich aufgehoben werde und die Hochschulen institutionell gefördert werden können, genauso wie es jetzt schon bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Fall sei. Über eine weitergehende Grundgesetzänderung, die das Kooperationsverbot auch in der Bildung aufhebe, könne man erst dann reden, wenn die Länder eine einheitliche Meinung gefunden hätten.

Rosemarie Hein hielt Wanka entgegen, dass Ziel der Föderalismusreform sei es gewesen, die Aufgaben von Bund und Ländern klarer voneinander zu trennen, „komplizierte Mischfinanzierungen“ und „Blockademöglichkeiten zwischen Bund und Ländern zu vermeiden“. Aber zumindest im Bereich der Bildung sei das „gründlich nach hinten losgegangen“. Denn mit dem Verbot der gemeinsamen Finanzierung seien notwendige Maßnahmen in der Bildung blockiert worden. Die Kosten in der Bildung seien für die Länder nicht allein zu stemmen, sagte Hein.

SPD will Ausweitung Hubertus Heil (SPD) bezeichnet die Grundgesetzänderung als „richtigen Schritt, neue Kooperationen mit den Hochschulen zu schaffen“. Sie schaffe erstmals für den Wissenschaftsbereich dauerhafte und institutionelle Verlässlichkeiten. Er verhehle aber nicht, dass sich die SPD gewünscht habe, das Kooperationsverbot auch für den Bildungsbereich abzuschaffen.

Bafög-Novelle Katja Dörner (Grüne) sagte, der vorliegende Vorschlag reiche bei weitem nicht aus. Zudem kritisierte sie die Koppelung zwischen der BAfög-Novelle (siehe Seite 9) und der Grundgesetzänderung als „ärgerlich und unfair“. Der Bund habe angekündigt, die BAfög-Kosten nur dann zu übernehmen, wenn die Länder der Grundgesetzänderung zustimmen.

Der CSU-Parlamentarier Albert Rupprecht lobte den Wissensstandort Deutschland. Seit 2005 sei der Haushalt für Bildung und Forschung um 101 Prozent gestiegen. Zudem habe der Bund „riesige Pakete“ wie die Hightech-Strategie und den Pakt für Forschung und Innovation für die Wissenschaft in den letzten Jahren geschnürt. Die anstehende Verfassungsänderung sei wichtig, um die zeitliche Befristung aufzulösen.