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INNERES : Mehr Befragungen per Internet

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Parlament vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit einen entsprechenden Regierungsentwurf (18/2141) bei Enthaltung der Grünen.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage zur Änderung des Mikrozensusgesetzes erläutert, werden der Mikrozensus und die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebenen Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte gemeinsam vorgenommen. Eine bevorstehende Änderung dieser Verordnung sehe „insbesondere eine mehrmalige Befragung derselben Person innerhalb eines Jahres vor“. Zudem sollten Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, beispielsweise per Telefon oder Internet.

Auch bei anderen Haushaltserhebungen der EU seien weitergehende Anforderungen absehbar, heißt es in der Vorlage. Daher sei beabsichtigt, „diesen Anforderungen mit einer übergreifenden Reform der Haushaltserhebungen zu begegnen“. Ziel sei die Schaffung eines Gesamtsystems, in das unter anderem der Mikrozensus, die „europäische Arbeitskräfteerhebung“ sowie die Gemeinschaftserhebungen über Einkommen und Lebensbedingungen und über die private Nutzung von Informationstechnologien integriert werden sollen.

Zur Änderung des zum Jahresbeginn 2014 in Kraft getretenen Bevölkerungsstatistikgesetzes schreibt die Bundesregierung, es habe sich bei der Vorbereitung seiner Umsetzung herausgestellt, „dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik insbesondere im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu sichern und zu verbessern“.