Piwik Webtracking Image

FAMILIE : Hoffnung auf Nachwuchs

Bundestag beschließt Elterngeld Plus und Flexibilisierung der Elternzeit

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
4 Min

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte am vergangenen Freitag gleich doppelten Grund zur Freude. Zum einen verabschiedete der Bundestag den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus und zur Flexibilisierung der Elternzeit (18/2583, 18/3086) ohne Gegenstimmen – lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Zum anderen kommt dies auch in der deutschen Bevölkerung offenbar gut an. Laut dem vom Institut Allensbach vorgelegten „Monitor Familienleben 2014“ bewerten 58 Prozent der Befragten die neue Variante der familienpolitischen Leistung positiv und lediglich zwölf Prozent als nicht gut. Die übrigen 30 Prozent hatten jedoch keine Meinung dazu, viele der Befragten erfuhren überhaupt erst durch die Umfrage von der Gesetzesvorlage.

Ob sich allerdings der von Schwesig geäußerte Wunsch erfüllt, die jungen Paare in Deutschland sollten das Gesetz zum Anlass nehmen, Kinder in die Welt zu setzen, bleibt zumindest fraglich. Die Neuregelung wird für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder gelten. Doch auch wenn laut der Allensbach-Umfrage 72 Prozent der Deutschen das zum 1. Januar 2007 eingeführte Elterngeld insgesamt als gute Regelung ansehen, so hat dies umgekehrt zu keinem signifikanten Anstieg der Geburtenrate geführt.

Beruf und Familie Das Elterngeld Plus und die Flexibilisierung der Elternzeit sollen nun in jenem Bereich zu Verbesserungen führen, der oft als Hemmnis für die Familienplanung angeführt wird: Die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jungen Eltern – in der Praxis meist den Müttern – soll der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert werden. So wird die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten für das bisherige Elterngeld durch das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit auf bis zu 28 Monate verlängert. Eine Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit war bisher zwar auch schon möglich, allerdings wurde der erhaltene Lohn auf das ausgezahlte Elterngeld angerechnet, ohne dass sich deswegen die Bezugszeit verlängerte. Unter dem Strich bedeutete dies ein finanzielles Minus. In Zukunft kann das um die Hälfte reduzierte Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit zum Ausgleich nun doppelt so lange bezogen werden. Auf die 28 Monate Bezugsdauer des Elterngeld Plus kommen aber nur jene Paare, die auch den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Bedingung dafür ist, dass beide Elternteile für vier Monate einer Teilzeitbeschäftigung von 25 bis 30 Wochenstunden nachgehen. In dieser Zeit haben dann beide Anspruch auf das Elterngeld Plus. Mit dieser Regelung sollen vor allem Väter dazu ermutigt werden, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen. In den Genuss der Partnermonate kommen auch Alleinerziehende. Und zwar unabhängig davon, ob sie über das alleinige Sorgerecht verfügen oder über das gemeinsame. Der Familienausschuss hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche entsprechend nachgebessert.

Elternzeit Flexibler wird durch die Gesetzesnovelle auch die Elternzeit gestaltet. Konnten Eltern bislang eine berufliche Auszeit bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes einlegen, ist eine 24-monatige Elternzeit jetzt auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes möglich. Und die Elternzeit kann in drei statt zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Für Ministerin Schwesig schlägt die Regierung mit dem Elterngeld Plus und der flexibilisierten Elternzeit ein „neues Kapitel der Familienpolitik“ auf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde verbessert. Auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen waren voll des Lobes für das Gesetz. Ganz oben auf der Wunschliste junger Mütter und Väter stehe mehr Zeit für die Familie, argumentierte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU). Diesem Wunsch werde nun Rechnung getragen. Der SPD-Familienpolitiker Sönke Rix führte an, das Gesetz sei „ein erster Schritt zu einer „Familienarbeitszeit“. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen werden damit auch konkrete Forderungen aus dem Achten Familienbericht der Bundesregierung (17/9000) aufgegriffen, über den der Bundestag ebenfalls am Freitag debattierte.

Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichneten auch die Familienpolitiker Jörn Wunderlich (Linke) und Franziska Brantner (Grüne) das Gesetz. Mit Kritik sparten die Oppositionsfraktionen trotzdem nicht. Übereinstimmend monierten Linke und Grüne, dass Alleinerziehende und Bezieher von Arbeitslosengeld II benachteiligt würden. Der Zeitkorridor von 25 bis 30 Stunden für eine Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezugs gehe an den Lebensrealitäten von Alleinerziehenden vorbei. Dies sei auch von mehreren Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum Gesetzentwurf angemahnt worden. Zudem sei es ungerecht, dass das Arbeitslosengeld II weiterhin auf das Elterngeld angerechnet werde. Dies sei nicht geeignet, um die Familien- und Kinderarmut in Deutschland zu beseitigen, sagte Wunderlich. Deshalb könne seine Fraktion dem Gesetz auch nicht zustimmen. Und Brantner beschied der Regierung, mit der Gesetzesnovelle sei die „große Chance vertan“ worden, eine Reihe von Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Sie forderte eine stärkere Flexibilisierung der Teilzeitbeschäftigung von einem Achtel der ursprünglichen Arbeitszeit bis zu drei Vierteln. Die Höhe des Elterngeldes und die Bezugsdauer sollten sich dann danach berechnen.

Mehrlingsgeburten Die Linksfraktion bemängelt zudem, dass ein Anspruch auf Elterngeld zukünftig nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind bestehe. Dadurch würden die Eltern von Mehrlingen benachteiligt. Der Zuschlag bei Mehrlingsgeburten gleiche die finanzielle Mehrbelastung für die Eltern von Mehrlingen nicht aus. Zudem stehe diese Regelung im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes.

Durchsetzen konnten sich die Oppositionsfraktionen mit ihren Forderungen jedoch nicht. Ihre beiden Anträge (18/2749, 18/3090) wurden im Plenum mehrheitlich abgelehnt.