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Whistleblower : Kritik erwünscht

Opposition will eigenes Schutzgesetz für Hinweisgeber. Koalition kritisiert Unschärfe der Vorschläge

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
4 Min

Sie werden mich nicht mal als Patientin wiedersehen“, sagte die ehemalige Altenpflegerin Brigitte Heinisch am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits. Im Mai 2012 einigte sich die Berlinerin mit ihrem früheren Arbeitgeber auf einen Vergleich. Heinisch hatte im Jahr 2005 die Arbeitsbedingungen und die dadurch bedingte Situation der Pflegebedürftigen in einem Altenheim des Vivantes Klinikkonzerns öffentlich angeprangert und war daraufhin fristlos entlassen wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte Heinisch im Jahr 2011 in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit und stellte fest, das öffentliche Interesse an mangelhafter Altenpflege höher wiege als die Sorge des Arbeitgebers vor Rufschädigung. Nach Edward Snowden ist sie die wahrscheinlich bekannteste Whistleblowerin in Deutschland.

Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen sorgte der Fall Heinisch bisher jedoch nicht für einen verbesserten Rechtsschutz für so genannte Hinweisgeber. Das sind Menschen, die, meist in ihrem Arbeitsumfeld, Missstände aufdecken und deshalb mit Repressalien bis hin zur Kündigung rechnen müssen. Dies wollen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke nun ändern und legten deshalb zwei Vorschläge (18/3039; 18/3043) für ein eigenes Whistleblower-Schutzgesetz vor, über die der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung beraten hat.

Beide Fraktionen streben an, den Schutz von Hinweisgebern durch Änderungen im Arbeits-, Beamten- und im Strafrecht deutlich auszubauen. Mitarbeitern sollen keinerlei Nachteile dadurch entstehen dürfen, dass sie auf Missstände in ihrem Betrieb oder in einer Behörde hingewiesen haben. Sie sollen nach dem Willen beider Fraktionen aber zunächst interne Berichtswege ausschöpfen. Ferner soll dem Arbeitgeber oder Dienstherrn künftig die Beweislast obliegen, dass festgestellte Nachteile für den betroffenen Arbeitnehmer oder Beamten andere Gründe als das Whistleblowing haben. Mitarbeiter sollen das Recht erhalten, sich an eine außerbetriebliche Stelle zu wenden, wenn eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nicht besteht oder der Arbeitgeber nicht in angemessener Frist auf die Hinweise des Mitarbeiters reagiert. Verlässliche Berichtswege sollen für diese Fälle garantiert werden. Auch soll das Offenbaren von Staatsgeheimnissen straffrei bleiben, wenn dadurch eine drohende oder gegenwärtige Gefahr verhindert oder beendet wird.

Im Streitfall vors Gericht Den Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU sind solche Formulierungen zu unkonkret. Zwar betonte Markus Paschke für die SPD-Fraktion: „Wir sind in der Pflicht, diesen Aufklärern Rechtssicherheit darüber zu geben, was sie dürfen und was nicht.“ Er kritisierte an den Vorlagen der Opposition, dass auch diese zu viele unklare Rechtsbegriffe enthalten wie „konkrete Anhaltspunkte“ oder „angemessene Frist“. Auch hier seien es dann wieder die Gerichte, die Klarheit herstellen müssten, so sein Einwand. Paschke verwies aber auf eine Initiative seiner Fraktion zum Whistleblower-Schutz in der vergangenen Legislaturperiode und zugleich auf Differenzen zum Koalitionspartner in diesem Punkt. Immerhin sei im Koalitionsvertrag ein „Prüfauftrag“ festgelegt worden, der für ihn bedeute, diesen dann auch umzusetzen, so Paschke.

Wilfried Oellers (CDU) sagte, dass die Zivilcourage von Hinweisgebern nicht hoch genug gewürdigt werden könne. „Sie müssen vor den ihnen drohenden Gefahren geschützt werden“, unterstrich er. Gleichzeitig verwies der Unionsabgeordnete jedoch darauf, dass die geltende Rechtslage diesen Schutz gewährleiste. So lege zum Beispiel das allgemeine „Anzeigerecht“ im Bürgerlichen Gesetzbuch fest, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers rechtswidrig ist, wenn sie mit der Inanspruchnahme dieses Rechts begründet wird. Auch das Kündigungsschutzgesetz diene dem Schutz von Hinweisgebern. „Die Besonderheit liegt darin, dass wir immer auch den Einzelfall begutachten müssen, im Streitfall durch die Gerichte. Und etwas anderes geht aus Ihren Vorlagen auch nicht hervor. Sie bieten nicht mehr Rechtssicherheit“, sagte er.

Die Linke hielt an der Auffassung fest, dass ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz „dringend nötig“ sei, weil die derzeitige Rechtslage den Mitarbeitern den Schutz vor Repressalien eben nicht garantiere, wie Karin Binder ausführte. Als Beispiel nannte sie unter anderem elf Altenpflegerinnen aus dem Münstlerland, die kürzlich entlassen worden waren, nachdem sie die Zustände in ihrem Pflegeheim angeprangert hatten. „Was nützt der beste Diskriminierungsschutz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn so etwas möglich ist?“, fragte Binder. Hinweisgebern müsse Anonymität gewährleistet und die Möglichkeit gegeben werden, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, denn interne Beschwerdewege wirkten sich meistens zum Nachteil des Beschäftigten aus, so ihre Begründung.

Der grüne Rechtsexperte Hans-Christian Ströbele bezeichnete den Entwurf seiner Fraktion deshalb auch als „wichtigen Beitrag zur Entwicklung der parlamentarischen Gesellschaft in unserem Land“. Denn glücklich könne ein Land sein, das keine Whistleblower brauche, aber Deutschland gehöre nicht dazu, sagte er. Ohne engagierte Steuerfahnder wären die öffentlichen Kassen um Millionenbeträge leichter, ohne den mutigen Kraftfahrer, wäre der Gammelfleischskandal nicht aufgedeckt worden, zitierte Ströbele einige Beispiele. Er betonte, es gehe nicht nur darum, Einzelne zu schützen, sondern auch Unternehmen und Behörden, die kein Interesse daran haben könnten, dass dort Missstände weiter bestehen.