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RECHT III : Vernetzung der EU-Handelsregister

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
2 Min

Pläne der Bundesregierung, die Handelsregister der EU-Staaten besser zu vernetzen und zu vereinheitlichen, wurden in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschuss von den Sachverständigen durchgehend begrüßt. Anlass der Anhörung vergangene Woche war ein Gesetzentwurf (18/2137) der Bundesregierung, mit dem diese die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates in deutsches Recht umsetzen will. Die Richtlinie sieht vor, den grenzüberschreitenden Zugang zu den jeweiligen Handelsregistern zu verbessern sowie eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften einzuführen. Die Sachverständigen befürworteten die Pläne, kritisierten jedoch eine geplante Frist von 21 Tagen zur Eintragung von Unternehmen in die Register.

Ulrich Kühn, Richter am Amtsgericht München und Leiter des dortigen Registergerichts, sagte, der Gesetzentwurf sei aus Sicht der Praxis sehr zu begrüßen. Täglich kämen die Registergerichte mit ausländischen Unternehmen oder deren Zweigniederlassungen in Kontakt. Kühn kritisierte jedoch die geplante Frist von 21 Tagen zur Eintragung der Unternehmensdaten in das Register. Diese Vorgabe sorge eher für eine Verzögerung denn Beschleunigung. Darin stimmten ihm die anderen Sachverständigen zu. Hans-Michael-Pott von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Düsseldorf sagte, das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sei die Richtlinie „zu technik-verliebt“ und zu minimalistisch. Es bleibe für deutsche Notare oft schwer, Vertretungsbescheinigungen auszustellen. Im Gegenzug zu deutschen Handelsregistern sei aus den Handelregister mancher europäischer Staaten nämlich nicht immer klar erkennbar, wer für Firmen vertretungsbefugt ist. Diesem Kritikpunkt schloss sich Oliver Vossius vom Deutschen Notarverein an. Trotzdem nannte er die Umsetzung der Richtlinie „ungemein wichtig“. Sie könne aber nur als ein erster Schritt gesehen werden auf dem Weg hin zu einem gesamteuropäischen Handelsregisterauszug.

Carsten Schmidt vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen erläuterte den Abgeordneten die technische Umsetzung der Richtlinie. Die Daten sollen in den jeweiligen Herkunftsländern bleiben und über das europäische Justizportal abgerufen werden können. Abgesehen davon blieben sie „qualitativ unbearbeitet“, also auch unübersetzt.