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Urheberrecht : Freier Zugang zu Texten

10.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
1 Min

Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen können ihren Studenten und Schülern zukünftig urheberrechtlich geschützte Werke unbefristet öffentlich zugänglich machen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag vergangener Woche mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU- und SPD-Fraktion dazu ein entsprechendes Gesetz (18/2602, 18/3069). Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Das Gesetz erlaubt es, „kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften“ für Bildungs- und Forschungszwecke einem abgegrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen, beispielsweise eingescannt im Intranet der Universität. Eine solche Regelung gab es bereits seit 2003, sie war bisher nur zeitlich befristet und mehrmals verlängert worden.

Ansgar Heveling (CDU) sagte, mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffe man Rechtssicherheit für Verlage und Bildungs- und Forschungseinrichtungen gleichermaßen. Christian Flisek (SPD) befürwortete die Entfristung. Sie sei außerordentlich relevant für einen angemessenen Zugang zu Lehrmaterialien. Petra Sitte von den Linken kritisierte, dass die Werke nur zugänglich gemacht werden dürfen, wenn die Verlage selbst keine eigenen Angebote hätten. Sie forderte deshalb eine Pauschalregelung für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Renate Künast (Grüne) sagte, der Gesetzentwurf sei „kein Glanzstück“ und bestehe nur aus Minimaländerungen. Eine grundlegende Überarbeitung des Urheberrechts sei „längst überfällig“.