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BILDUNG UND FORSCHUNG : Korrektur einer Fehlentwicklung

Experten begrüßen Aufhebung des Kooperationsverbotes für den Hochschulbereich

10.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
3 Min

Das Votum war einhellig. Alle geladenen Experten einer öffentlichen Anhörung des Bildungs- und Forschungsausschusses begrüßten in der vergangenen Woche die geplante Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Hochschul- und Wissenschaftsbereich.

Uneins zeigten sich die Sachverständigen bei der Beantwortung der Frage, ob das Kooperationsverbot auch im Schul- und Bildungsbereich aufgehoben werden soll. So fordert etwa die Fraktion Die Linke in einem Antrag, im Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung zu verankern (18/588). Auch Bündnis 90/Die Grünen will das Kooperationsverbot abschaffen, um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Schul- und Bildungsbereich zu ermöglichen (18/2747).

Der Staatsrechtler Max-Emanuel Geis von der Universität Erlangen-Nürnberg betonte, die Grundgesetzänderung korrigiere eine „Fehlentwicklung“. Es sei aber richtig, dass sich die Aufhebung des Kooperationsverbotes auf den Hochschul- und Wissenschaftsbereich beschränke. Er rate dringend davon ab, zu versuchen den Bildungsbereich im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu integrieren. Dies würde zu einer unendlichen Diskussion führen.

Mangelnde Finanzkraft Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Horst Hippler, bezeichnete das Gesetzesvorhaben als „notwendigen ersten Schritt, um eine Verbesserung der Grundfinanzierung aller Hochschulen“ zu erreichen. Die Stärke des deutschen Hochschulsystems sei ihre Qualität und die Exzellenz in der Vielfalt. Durch die Beteiligung des Bundes könnten zentrale bildungspolitische Ziele verfolgt werden, für die den Ländern die Finanzkraft fehle.

Der Erziehungswissenschaftler Klaus Klemm von der Universität Duisburg-Essen begrüßte ebenfalls die angestrebte Grundgesetzänderung. Er kritisierte aber, dass dadurch eben nicht die Finanzierungsprobleme in der frühkindlichen Bildung, den Ganztagsschulen, der Inklusion und bei den 5.700 benötigten Schulplätze für Flüchtlinge in diesem Schuljahr angegangen würden. Außerdem machte Klemm auf einen Fehler in der Einleitung des Gesetzesentwurfs aufmerksam. Die Hochschulen würden nicht mehr als 50 Prozent eines Altersjahrgangs ausbilden. „Das ist schlicht falsch“, sagte Klemm.

Zwar gebe es im Moment eine Studienanfängerquote von 57,5 Prozent. In dieser Rechnung seien aber 100.000 Ausländer enthalten, die in Deutschland studieren. Zudem müsse man den G8- und G9-Effekt einbeziehen. Dann komme man auf eine wahre Studienanfängerquote von etwa lediglich 45 Prozent.

Der Rechtswissenschaftler Wolfgang Löwer von der Universität Bonn warnte davor, eine Verfassungsänderung auch für die Schulen anzustreben. Aus staatsrechtlicher Sicht verändere die Mitfinanzierung der Hochschulen durch den Bund nicht die föderale Struktur. Anders wäre dies allerdings im Schul- und Bildungsbereich. Statt über eine Grundgesetzänderung solle lieber über eine Neuregelung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern nachgedacht werden.

Thomas May, Generalsekretär des Wissenschaftsrates, unterstütze die angestrebte Grundgesetzänderung „ohne Einschränkung“. Der Wissenschaftsrat sei der Meinung, dass die Länder aufgrund ihrer unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit überfordert sind, ihr Wissenschaftssystem zukunftssicher zu gestalten.

Joybrato Mukherjee, Vizepräsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), machte auf die internationalen Herausforderungen aufmerksam, vor denen die Hochschulen stünden. Aufstrebende Bildungsnationen wie Brasilien, China, Indien und Russland hätten ihre Ausgaben für den Wissenschaftsbereich massiv erhöht. Als Beispiel hob er Brasilien heraus. Für das nationale Stipendienprogramm „Wissenschaft ohne Grenzen“, mit dem Stipendiaten in den Disziplinen Life-Sciences und Natur- und Ingenieurwissenschaften gefördert würden, habe die brasilianische Regierung allein bis 2015 rund 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt.

Entflechtungsfalle Margrit Seckelmann, Geschäftsführerin des Deutschen Forschungsinstituts für Öffentliche Verwaltung in Speyer, begrüßte das Gesetz als einen guten Schritt in die richtige Richtung. „Aber es ist eben nur ein Schritt.“ Es müsse aber insgesamt ein zukunftsfähiges, gerechtes und inklusives Bildungs- und Wissenschaftssystem geschaffen werden. Sie plädierte für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. In der Föderalismusreform 2006 sei man in die „Entflechtungsfalle“ getappt. Dies gelte es zu korrigieren.