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Finanzen III : Freibetrag für Betreuung

10.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will die Abgabenordnung an den neuen Zollkodex der Europäischen Union anpassen und darüber hinaus wichtige Änderungen in anderen Steuergesetzen vornehmen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017), der am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Vorgesehen ist auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital.

Daneben enthält der Entwurf mehrere Neuregelungen für das nationale Steuerrecht. So soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) soll von 20.000 auf 24.000 Euro angehoben werden.