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Finanzen II : Ratingfirmen stärker im Blick

10.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
1 Min

Die Abhängigkeit der Finanzbranche von Bewertungen der internationalen Ratingagenturen soll verringert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratingagenturen auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/1774, 18/3066). Dem Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu. Auch die Grünen votierten für den Entwurf, während sich die Linksfraktion enthielt. In der Begründung des Gesetzes heißt es, die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings zur Einstufung der Bonitätsgewichtung von Kreditnehmern und Wertpapieren durch Unternehmen der Finanzbranche habe häufig zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken geführt.

„Dies hat nicht unerheblich zum Entstehen der Finanzmarktkrise im Herbst des Jahres 2008 beigetragen.“ Der Gesetzentwurf, mit dem auch europäisches Recht umgesetzt wird, sieht vor, dass die Unternehmen der Finanzbranche in Zukunft bei der Bonitätseinschätzung stärker eigene Risikoeinschätzungen vornehmen müssen. Außerdem werden in die Bußgeldvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches neue Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.