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endlager-kommission : Wer zahlt für den Atommüll?

10.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

Die Klage von Eon und RWE gegen die standortnahe Zwischenlagerung von Atommüll ist bei der Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) vergangene Woche auf deutliche Kritik einiger Kommissionsmitglieder gestoßen. Sie forderten unter anderem eine Rücknahme der Klage. Die Konzerne wehren sich dagegen, die Kosten für die Lagerung von 26 Castor-Behältern aus der Wiederaufbereitung im Ausland an einem anderen Standort als im Zwischenlager Gorleben zu übernehmen. Der Zwischenlager-Stopp in Gorleben war Teil des politischen Kompromisses zum Neustart der Endlagersuche, der sich im Standortauswahlgesetz (StandAG) und der Einrichtung der Endlager-Kommission ausdrückte.

Klaus Brunsmeier vom BUND warf Eon und RWE vor, mit der Klage die Grundlage der Kommissionsarbeit, insbesondere die Findung eines Konsenses, zu untergraben. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die Konzerne auf, sich zu entscheiden, ob sie in der Kommission mitarbeiten oder klagen wollen. Auch die Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) und Hubertus Zdebel (Die Linke) kritisierten das Vorgehen der beiden Unternehmen scharf. Matthias Miersch (SPD) forderte die Vertreter der Atomindustrie in der Kommission auf, ihr eigenes Rollenverständnis zu klären.

»Rechtsposition wahren« Kommissionsmitglied Bernhard Fischer von Eon Generationen verteidigte das juristische Vorgehen. Die Klage stelle nicht die Mitarbeit in der Kommission in Frage. Die Konzerne hätten sich aber gezwungen gesehen, „ihre Rechtsposition zu wahren“. Es habe „keine sachlichen Gründe“ gegeben, die Zwischenlagerung in Gorleben zu stoppen, betonte Fischer. Bundestagsabgeordneter Steffen Kanitz (CDU/CSU) mahnte, die Kommission solle nicht den Fehler machen, sich zu einer „moralischen Instanz aufzuspielen“ und Dinge zu bewerten, die mit der Kommission „originär erstmal nichts zu tun haben“.

Auch die Frage nach der Finanzierung des weiteren Suchverfahrens ist umstritten. Während einer Anhörung zur Evaluierung des StandAG wichen die Meinungen der geladenen Experten über die Frage, ob das im Gesetz vorgesehene Umlageverfahren, das den Kernkraftwerksbetreibern die Kosten auferlegt, rechtlich haltbar ist, auseinander. Kritisch betrachtet wurde zudem die Verfahrensausgestaltung im Gesetz. Mehrere Experten zweifelten daran, ob eine Standortbestimmung überwiegend durch Bundestagsbeschlüsse Betroffenen ausreichenden Rechtsschutz biete im Vergleich zu einem Verwaltungsverfahren. Vereinzelt wurde zudem kritisiert, dass Gorleben als möglicher Standort nicht ausgeschlossen worden sei.