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Gastkommentare - Pro : Eine Zumutung

Neue Regeln für die Sterbehilfe?

17.11.2014
2023-08-30T12:26:24.7200Z
2 Min

N iemand darf wegen seiner Heimat benachteiligt oder bevorzugt werden. So will es das Grundgesetz. Nur im Sterben gilt dieser Grundsatz offenbar nicht: Da hängt es ausgerechnet vom Wohnort ab, ob ein Arzt seinem schwerkranken, verzweifelten und um Sterbehilfe bittenden Patienten bei dessen Selbsttötung helfen darf oder nicht. Denn der ärztlich assistierte Suizid ist derzeit vor allem Sache des Berufsrechts. 17 Landesärztekammern entscheiden autonom darüber, welche Verhaltensverbote oder -gebote sie in ihren Satzungen verankern – und welche nicht. Was in Bayern toleriert wird, kann einen Arzt in Hamburg den Job kosten.

N un ließe sich argumentieren, dass eine Groteske allein nicht den Gesetzgeber auf den Plan rufen muss. Zumal die Beihilfe zur Selbsttötung nach dem Strafrecht – derzeit jedenfalls – nicht verboten ist. Doch der Mangel an Rechtssicherheit in einem für Menschen – im Wortsinn – existenziellen Bereich, in dem ihre Abhängigkeit von Ärzten besonders deutlich wird, ist eben keine Lächerlichkeit. Er ist eine Zumutung.

A llein deshalb ist eine gesetzliche Regelung der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung geboten. Der Bundestag darf eine so wichtige gesellschaftliche Frage nicht an Ärztefunktionäre delegieren. Denn in der Frage, wie viel Sterbehilfe zulässig sein soll, ist die Ärzteschaft so gespalten wie die Bevölkerung auch. Das Parlament muss sich selbst einmischen, wenn die viel beschworene Würde am Lebensende ernst gemeint ist.

Ein Gesetz, das Ärzten Rechtssicherheit schafft, wird nebenbei erledigen, was eine Mehrheit im Bundestag sich ohnehin wünscht: das Ende dubioser, unqualifizierter Sterbehilfevereine. Sie werden dann einfach nicht mehr gebraucht.