Piwik Webtracking Image

BELGIEN : Teil des Alltags

Steigende Tendenz zur Tötung auf Verlangen

17.11.2014
2023-08-30T12:26:24.7200Z
3 Min

Seit 2003 gehört in Belgien die dort als „Euthanasie“ bezeichnete aktive Sterbehilfe zum Alltag. Manchmal wurde sie sogar regelrecht als Akt der Selbstbestimmung und Emanzipation zelebriert. So schied 2008 der an Demenz erkrankte wortgewaltige flämische Schriftsteller Hugo Claus auf eigenen Wunsch, aber auf einer von Kritikern als rechtliche Grauzone bezeichneten juristischen Grundlage aus dem Leben.

Steigende Nachfrage 1.816 Menschen – durchschnittlich fünf pro Tag – haben sich in Belgien 2013 für die Sterbehilfe entschieden. Und der Trend geht weiter nach oben. Mit der im Februar vom Parlament beschlossenen Abschaffung der unteren Altersgrenze für Kinder im Endstadium einer tödlichen Krankheit ist in Belgien ein weiteres Tabu gefallen. Unlängst wurde zudem dem Antrag eines 50 Jahre alten Mannes stattgegeben, der sich wegen Mordes und Vergewaltigung seit drei Jahrzehnten in Sicherheitsverwahrung befindet.

Selbst explizite Befürworter der Sterbehilfe wie der flämische Palliativmediziner Wim Distelmans sehen darin einen Auswuchs der Gesetzgebung. Es seien nicht alle Möglichkeiten der Therapie ausgeschöpft worden, sagte er. So wollte eine spezialisierte Einrichtung in den Niederlanden den Mann zur Behandlung aufnehmen, was ein belgisches Gericht aber verweigerte.

Nicht weniger als 15 Straftäter sollen inzwischen Anträge auf Sterbehilfe gestellt haben. So bat im wallonischen Charleroi unlängst ein Wiederholungstäter, der sich sexuell an Kindern vergriffen hatte, einen Richter schriftlich um seinen Tod.

Mitte Oktober berichtete die Zeitung „Het Laatste Nieuws“ über das Schicksal einer 105 Jahre alten Flämin, die seit Jahren im Rollstuhl gesessen hatte, schlecht hörte und kaum noch lesen konnte. Ihre 82 alte Tochter schilderte die letzten Augenblicke im Leben ihrer Mutter so: „Als der Arzt die Spritze verabreicht hat, habe ich ihren Puls festgehalten und gefühlt, wie ihr Herzschlag abgenommen hat. Ihr Wunsch wurde erfüllt. Es war so sanft, so friedlich. Wirklich sehr schön.“

Solcherlei Schilderungen tragen dazu bei, Sterbehilfe als eine würdige Art zu empfinden, aus dem Leben zu scheiden. Ausnahmsweise verläuft die Trennlinie nicht zwischen Flamen und Wallonen, sondern zwischen laizistischen und kirchlichen Kräften. Als es im Frühjahr zur Abstimmung über das Gesetz zur Sterbehilfe für Kinder kam, standen christlich-demokratische Politiker beider Landesteile mit ihrer ablehnenden Haltung weitgehend isoliert da. Obwohl Belgien damit weiter ging als die Niederlande, verlief die Debatte weniger emotional als 2002. Damals regelte Belgien als zweites EU-Land nach den Niederlanden die Sterbehilfe gesetzlich.

Das Gesetz sieht vor, dass nicht nur Patienten im Endstadium einer tödlichen Krankheit, sondern auch Männer und Frauen, die ihre Qualen nicht mehr ertragen können und wollen, Sterbehilfe beanspruchen können. Außer dem behandelnden ist ein weiterer Arzt zu Rate zu ziehen. Bei Minderjährigen ist zusätzlich das Gutachten eines Jugendpsychologen oder -psychiaters erforderlich. Außerdem muss ein Antragsteller „urteilsfähig“ sein. Nicht weiter verfolgt werden vorerst Pläne, die Sterbehilfe generell auf Demenzkranke auszudehnen.

Anspruch auf Palliativversorgung Die Diskussion um die Sterbehilfe hat keineswegs verhindert, dass in Belgien die Palliativmedizin einen wichtigen Platz einnimmt. Seit den 1980er Jahren erste spezialisierte Einrichtungen entstanden sind, hat der Gesetzgeber Schritt für Schritt die rechtlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen, aber auch für die Beurlaubung von Arbeitnehmern geschaffen, die Familienangehörige in der Schlussphase des Lebens begleiten möchten. 2002 hat das Parlament auch Rechtsvorschriften zur Sterbebegleitung verabschiedet. Demnach hat jeder Einwohner Belgiens ein Anrecht auf eine palliativmedizinische Begleitung – sei es im Krankenhaus, in einem Altersheim oder zuhause.

Der Autor ist Korrespondent der FAZ in Belgien.