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POLEN : Lautes Schweigen

Sterbehilfe wird in der Gesellschaft nicht debattiert

17.11.2014
2023-08-30T12:26:24.7200Z
3 Min

Polen ist ein katholisch geprägtes Land, dennoch ist die Mehrheit der Menschen in Deutschlands östlichem Nachbarland für eine Legalisierung der Sterbehilfe in bestimmten Fällen. Wie im Fall der künstliche Befruchtung folgen auch viele Gläubige hier nicht der katholischen Kirche, die sowohl die aktive Tötung als auch die in Deutschland erlaubte Beihilfe zum Suizid ablehnt. Eine Umfrage des unabhängigen Instituts CBOS ergab im vergangenen Jahr, dass 53 Prozent der Menschen die rechtlich mögliche Sterbehilfe grundsätzlich befürworten. Nach konkreten Bedingungen befragt, unter denen sie erlaubt sein soll, schrumpft die Zahl der Befürworter jedoch. So finden es nur 43 Prozent akzeptabel, dass ein Arzt die Selbsttötung eines Patienten begleitet.

Das polnische Recht spiegelt diese ambivalente Haltung der Menschen wider. Das Gesetz verbietet Sterbehilfe zwar, es lässt dem Richter jedoch viel Ermessensspielraum. Nach Artikel 150 des Strafgesetzbuches soll das Töten eines Menschen „auf dessen Verlangen hin und unter Einfluss von Mitgefühl für ihn“ mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet werden. In besonderen Fällen könne der Richter die Strafe jedoch abmildern oder sogar auf deren Vollzug verzichten, heißt es im zweiten Paragraph. Auch die Beihilfe zum Selbstmord sieht eine Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug vor.

Unpräzise Gesetze Die Rechtspraxis zeigt allerdings, dass die polnischen Gesetze hier nicht präzise sind. Ein 39-Jähriger, in erster Instanz wegen Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, ficht das Urteil derzeit vor dem Berufungsgericht in Breslau (Wroclaw) an – und beruft sich auf den Sterbehilfe-Artikel. Der Getötete hatte offenbar Selbstmordgedanken, er hatte nach einem Schlaganfall und der folgenden Teillähmung Abschiedsbriefe verfasst. Allerdings gibt es keinen Beleg dafür, dass er den geständigen Täter ausdrücklich aufforderte.

Gerichte versuchen immer wieder, die Fälle genauer zu bestimmen, in denen ein Tötungsdelikt als Sterbehilfe bezeichnet werden kann. „Davon kann keine Rede sein, wenn das Mitgefühl durch psychisches Leid erregt wird, so durch materiellen Verlust, langjährige Behinderung oder enttäuschte Liebe“, heißt es in einem Urteil des Berufungsgerichts in Lodz vom vergangenen Jahr. Dieser Rechtsauffassung zufolge muss das Mitleid durch schweres körperliches Leid hervorgerufen werden, dessen Ursache eine unheilbare Krankheit ist, etwa eine Krebserkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium.

Keine politische Debatte Obwohl polnische Medien das Leiden und den Todeswunsch von Schwerkranken beschreiben, gibt es in Polen keine breite Debatte über aktive oder passive Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung. Denn weder Politiker noch andere einflussreiche Persönlichkeiten nehmen sich des Themas an. „An so einer Diskussion nehme ich nicht teil, ich werde nicht darüber sprechen, ob ich über Tod von irgendwem in meiner Umgebung entscheiden soll“, erklärte Julia Pitera, heute Europaabgeordnete der rechtsliberalen Regierungspartei „Bürgerplattform“ (PO) Anfang des Jahres, als das Sterbehilfe-Gesetz in Belgien beschlossen wurde. Auch die linksgerichtete SLD will das Thema nicht aufgreifen: „Mit einer politischen Diskussion würden wir nur die Büchse der Pandora öffnen“, erklärte deren Generalsekretär Krzysztof Gawkowski.

Ein Grund dafür ist, dass Befürworter von Sterbehilfe in Polen rasch als Anwälte einer „Zivilisation des Todes“ kritisiert werden – ein Begriff, den Papst Johannes Paul II. prägte. Zudem hat das polnische Wort für Sterbehilfe – „eutanazja“ (Euthanasie) – zahlreiche negative Konnotationen. Im nationalsozialistischen Deutschland stand es für die Tötung von Kranken und Behinderten im Sinne der sogenannten „Rassen-Hygiene“. Polnische Abtreibungsgegner verwenden es deshalb für den Schwangerschaftsabbruch.

Positiv sprechen polnische Experten über die Sterbebegleitung in ihrem Land. Das Forum Polnischer Hospizen (FHO) führt über 450 entsprechende Einrichtungen auf. Besonders entwickelt ist die Betreuung von Sterbenden zu Hause. Hier liege Polen bei den Betreuungsangeboten pro Einwohner mit an der europäischen Spitze , so die Palliativ-Medizinerin Aleksandra Cialkowka-Rysz.

Der Autor ist freier Journalist in Warschau.