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Haushalt : Zuschuss für Klimafonds möglich

01.12.2014
2023-08-30T12:26:24.7200Z
1 Min

Der Energie- und Klimafonds (EKF) kann jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten. Dies beschloss der Bundestag vergangene Woche bei den Haushaltsberatungen 2015, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2443) auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/2658) in geänderter Fassung annahm. Dafür stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen.

Die Maximalmehrausgaben sollen im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, im Jahr 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro betragen. 2018 könnten es nach dem Gesetzentwurf bis zu 836 Millionen Euro sein.

Seit 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sogenannte CO2-Zertifikate), heißt es im Gesetzentwurf. Die Preise für CO2-Zertifikate seien jedoch seit 2012 „deutlich“ gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei.

Die Koalition betonte, dass mit dem möglichen Zuschuss Klarheit über die Finanzierung geschaffen werde. Das diene der Beschleunigung der Energiewende. Demgegenüber hielt die Linksfraktion den Fonds „grundsätzlich“ für falsch und die Grünen kritisierten die Intransparenz. Sie schlugen vor, den Fonds aufzulösen.

Auf Antrag der Koalition löste der Bundestag den Erblastentilgungsfonds und den Ausgleichsfonds Währungsumstellung auf. Begründet wurde dies mit einem deutlich zurückgegangenen Aufgabenumfang und der nur noch untergeordneten finanziellen Relevanz dieser beiden Fonds.