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Recht : Kritik an Mietpreisbremse

Gesetzentwurf ist für Experten zu ungenau

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung sollte nach Ansicht von Experten die von ihr geplante Mietpreisbremse deutlich nachbessern. Das zumindest war das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in der vergangenen Woche. Nach dem Gesetzentwurf (18/3121) sollen in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten bei Wiedervermietung künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Mehrzahl der Experten bezeichnete die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzpunkt jedoch als zu ungenau, ein qualifizierter Mietspiegel sei besser geeignet. Einstimmig begrüßt wurde hingegen, die Beibehaltung des Paragrafen fünf des Wirtschaftsstrafgesetzbuches. Dieser erlaubt Bußgelder für Vermieter, falls diese Mieten um mehr als 20 Prozent erhöhen.

Norbert Portz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sagte, der Entwurf bekämpfe nur die Symptome, nicht die Ursache der hohen Mieten, nämlich Wohnungsmangel. Deshalb forderte er unter anderem, die Städtebauförderung des Bundes dauerhaft zu erhöhen. Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, sagte, es sei gut, dass Neubauten und modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen werden sollen. Christian Bruch, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, begrüßte, dass im Gesetz Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt genau definiert würden, das helfe bei Investitionsentscheidungen, betonte er.

Für Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, ist die ortsübliche Vergleichsmiete hingegen ein bewährtes Mittel, zudem gebe es in vielen Städten gar keinen Mietspiegel. Rolf Gaßmann vom Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg sagte, man brauche die Mietpreisbremse, weil nicht schnell genug ausreichend gebaut werden könnte.

Nicht weit genug geht der Entwurf für Carola Handwerg vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverband sowie für Beatrix Zurek vom Mieterverein München. Die Mietpreisbremse müsse bundesweit gelten und habe zu viele Ausnahmen.

Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland, kritisierte die Änderung des Bestellerprinzips bei den Maklergebühren. Für Kai Warnecke vom Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ist der Entwurf verfassungswidrig. Er verletze die Eigentumsrechte, sagt er.