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Teilhabe : Bessere Chancen für Behinderte

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Die Vermögensanrechnung für Menschen mit Behinderung, die eine Assistenz benötigen, soll überarbeitet werden. Das kündigten Vertreter aller Fraktionen vergangene Woche während der Bundestagsdebatte anlässlich des „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung“ an. Damit griffen die Abgeordneten eine zentrale Forderung von Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, auf. Sie hatte darauf hingewiesen, dass die aktuelle Gesetzeslage es für die Betroffenen unmöglich mache, zum Beispiel für die Ausbildung der eigenen Kinder zu sparen. Bentele forderte zudem von den Bundesländern, eine Lösung im Hinblick auf einen Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie zu finden.

Bei der Aussprache kritisierte Katrin Werner von der Fraktion Die Linke, dass auf dem Papier zwar schon viel für Behinderte passiert sei, es aber an der Umsetzung noch hapere. Sie forderte vor allem, die Kommunen in den Blick zu nehmen, da es dort häufig an konkreten Initiativen zur Barrierefreiheit fehle.

Uwe Schummer (CDU) erinnerte an die schwierige Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. Es müsse noch mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden, um Unternehmen zu zeigen, welche Mittel sie abrufen könnten, um Behinderten die Arbeit in Betrieben zu ermöglichen.

Corinna Rüffer von der Grünen-Fraktion kritisierte die Informationspolitik der Bundesregierung in Hinblick auf das geplante Bundesteilhabegesetz. So würden Kleine Anfragen ihrer Fraktion mit Verweis auf den noch nicht abgeschlossenen Beteiligungsprozess inhaltlich nicht beantwortet, bemängelte Rüffer. Es sei zwar richtig und vor allem völkerrechtlich vorgeschrieben, Verbände der Betroffenen zu beteiligen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass im Bundestag gar nicht diskutiert werde, sagte sie.

Kerstin Tack (SPD) verwies auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, das die Bundesrepublik 2009 ratifiziert hatte. In der Folge habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden hin zu der Frage, wie sich die Systeme verändern müssten, um die sogenannte Inklusion zu ermöglichen. Daran werde sich auch das Bundesteilhabegesetz prüfen lassen müssen. Tack kündigte an, sich für bundeseinheitliche Standards bei der Bedarfsermittlung einzusetzen.