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wirtschaft I : Keine höheren Fahrpreise

08.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat das erst vor vier Monaten novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut geändert. Die Änderungen betreffen Vergünstigungen für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage und Klarstellungen für Biogas-Anlagen. Alle Fraktionen stimmten dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/3321, 18/3440) zu. Damit wird auch eine Rechtsunsicherheit für Biogas-Anlagen beseitigt.

Nach dem Beschluss sollen neu in den Markt eintretende Schienenbahnen angesichts der Besonderheiten des Marktzugangs von den „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Betriebe im EEG ebenso profitieren können wie Schienenbahnen, die bereits Verkehrsdienstleistungen erbringen. Anlass der Änderung war die von der EU-Kommission vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts nicht genehmigte Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen. Die Vergünstigung für bestehende Schienenbahnen hätte eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen bedeutet, die an öffentlichen Ausschreibungen im Nahverkehr erstmals teilgenommen hätten. Diese Bedenken werden mit dem jetzt beschlossenen Gesetz ausgeräumt, indem Schienenbahnen schon vor Aufnahme des Fahrbetriebs Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage stellen können. Ohne die Änderung hätten die Bahnen die volle EEG-Umlage zahlen und die Fahrpreise erhöhen müssen.