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MenschenrechtE : Zeugnisse eines Sündenfalls

Der Bundestag fordert Konsequenzen aus den US-Folterpraktiken im Kampf gegen den Terror

22.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
4 Min

Der Bericht ist mehr als 6.700 Seiten stark und rührt an das Selbstverständnis einer Nation. Fünf Jahre lang untersuchte der Geheimdienstausschuss des US-Senats unter Vorsitz der Demokratin Dianne Feinstein den Umgang des Auslandsnachrichtendienst CIA mit Terrorverdächtigen nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Der Inhalt jener 500 Seiten, die der Ausschuss Mitte Dezember öffentlich machte, sorgt nicht nur in Washington für hohe Wellen: Das US-Justizministerium gab demnach im Jahre 2002 der CIA grünes Licht für sogenannte „verschärfte Verhörmethoden“ – und machte damit den Weg frei für „Techniken“, die nach der von 156 Staaten und auch von der USA selbst ratifizierten „United Nations Convention against Torture“ nichts anderes als Folter darstellen. Die US-Senatoren dokumentieren in ihrem Bericht „Schläge und Griffe ins Gesicht, Stresspositionen, Einsperren in enge Kisten, Lärmbeschallung und Schlafentzug“ – bis hin zur Folter durch das sogenannte „Waterboarding“, dem simulierten Ertrinken des Gefangenen.

Akteure der damaligen US-Regierung unter Präsident George W. Bush verteidigten nach Veröffentlichung des Berichts ihr Handeln: Die „verschärften Verhörmethoden“ seien nötig gewesen, um weitere Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten zu verhindern. „Ich würde es sofort wieder tun“, sagte der frühere US-Vizepräsident Dick Cheney in einem Fernsehinterview. Der Senatsbericht indes kommt zu dem Schluss, dass die unter Folter erzwungenen Aussagen im Kampf gegen den Terror nicht hilfreich waren.

Strafverfolgung Im Bundestag sorgten die Erkenntnisse des US-Senats für ein fraktionsübergreifend eindeutiges Urteil: Folter, das geht gar nicht, erst recht nicht bei einem befreundeten Partner, der sich als Land der „Freiheit und der Menschenrechte“ sieht. In einer auf Verlangen der Linksfraktion angesetzten Aktuellen Stunde zur „Folter durch die USA und ihre Folgen für den weltweiten Kampf um Menschenrechte“ sprachen sich die Abgeordneten vergangene Woche zudem für eine juristische Aufarbeitung aus.

„Wir müssen unseren Freunden klar sagen, was geht und was nicht geht. Das, was dort passiert ist, geht nicht“, sagte Ulla Schmidt (SPD). Für Jürgen Trittin (Grüne) ist die Forderung nach Strafverfolgung zum Schutz der Würde des Menschen „keine akademische Forderung. Ohne sie gibt es keine Herrschaft des Rechts.“ Indem sich der Kampf gegen den Terror mit den Methoden der Terroristen gemein mache, legitimiere er sie. Auch Bernd Fabritius (CSU) konstatierte, dass es den Terroristen „auf fatale Weise leider ein Stück gelungen“ sei, das westliche Wertesystem zu erschüttern. Und Stefan Liebich (Die Linke) stellte fest, dass die USA „nicht besser als ein Unrechtsstaat“ handeln würde, wenn die Folterpraxis ohne juristische Konsequenz bleibe.

Sein Fraktionskollege Wolfgang Gehrcke fühlte sich nach der Lektüre des Berichts an Francisco de Goyas Bilder der spanischen Inquisition erinnert: „Es ist das Mittelalter, das wiederkehrt.“ Es müsse Schluss sein mit der „Geißel des körperlichen und geistigen Quälens“. Folter dürfe nicht straflos bleiben, sie müsse auch hierzulande strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie von Behörden der USA verantwortet wurde, sagte der Linken-Abgeordnete. Nicht nur die „kleinen Folterer“, sondern insbesondere jene,, die Folter angeordnet und politisch zu verantworten hätten, also der damalige US-Präsident, sein Vize und die verschiedenen CIA-Direktoren, müssten vor Gericht gebracht werden. Den seit 2002 amtierenden Bundesregierungen sprach Gehrcke zudem die Glaubwürdigkeit ab: „Wussten die verschiedenen Bundesregierungen von den geheimen Foltergefängnissen? Sie wussten es alle; sie konnten davon wissen.“

Kontrolle Für Frank Heinrich (CDU) zeigen die Vorfälle, dass „unkontrollierte Exekutivgewalt“ das Ende von Freiheit bedeute. Das damalige Handeln der USA mache den Einsatz für die Menschenrechte auf einmal „bedingt glaubwürdig“ und führe dazu, dass sich „Unrechtsstaaten wie beispielsweise Nordkorea“ in ihrem Handeln legitimiert sehen könnten. Heinrich hob jedoch auch hervor, dass die „Kontrollmechanismen“ in den USA letztlich funktioniert hätten – „wenn auch in diesem Fall zu spät“. Eine strafrechtliche Verfolgung der Taten nannte der CDU-Abgeordnete die „richtige Konsequenz für einen Rechtstaat“.

Hans-Christian Ströbele (Grüne) dankte den Kongressabgeordneten, die mit ihrem Bericht die Folter der CIA aufgedeckt hätten. „Sie haben sich um unsere Werte verdient gemacht, um die Würde des Menschen, um Grundrechte und Menschrechte auf körperliche Unversehrtheit und Leben.“ Seine Fraktion mache sich in einem Antrag (18/3558) dafür stark, dass der Bundestag von den Kollegen im US-Senat den vollständigen Bericht erbittet. „Wir zeigen nicht nur auf die USA, wir zeigen auch auf andere Staaten, europäische Staaten und Staaten außerhalb Europas, und wir zeigen auch auf Deutschland“, sagte Ströbele mit Verweis auf die Indizien zu CIA-Transportflügen von Gefangenen in Deutschland und CIA-Geheimgefängnissen in Europa.

Christoph Strässer (SPD) erinnerte daran, dass in der UN-Antifolterkonvention „gültige und wirkende Menschenrechte“ definiert seien: „Sie werden nicht vom Staat verliehen, sie kommen jedem Menschen zu aufgrund seiner Geburt, aufgrund seiner Würde und aufgrund seines Menschseins.“ Wer das Folterverbot aufweiche, der schaffe es ab. Strässer forderte rechtliche Konsequenzen, auch bei der Aufklärung in Deutschland. Zwar ließen sich Verantwortliche aus den USA nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof anklagen, aber das Völkerstrafrecht gebe auch deutschen Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu ermitteln. „Ich kann sie nur dringend auffordern, dies zu tun“, sagte Strässer.