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RECHT : NSU-Empfehlung strittig

Experten geteilter Meinung zu Reformplänen

22.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
2 Min

Die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses für den Bereich der Justiz auf Bundesebene treffen auf ein geteiltes Echo unter Juristen. Das wurde vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages deutlich. Auf große Zustimmung bei den eingeladenen Experten stieß der Plan, die Kompetenzen des Generalbundesanwaltes zu erweitern und ihn bei Verdacht auf seine Zuständigkeit frühzeitiger ermitteln zu lassen. Umstritten war jedoch der Plan der Bundesregierung, in Paragraf 46 des Strafgesetzbuches bei der Strafzumessung das Vorliegen menschenverachtender Motive („Hasskriminalität“) strafverschärfend zu berücksichtigen und um zusätzliche Motivationsmerkmale von Tätern zu erweitern. Nach Ansicht vieler Sachverständiger wird das in der Praxis schon getan.

Beide Vorgaben sind Inhalt eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/3007), mit dem diese die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschuss für den Bereich der Justiz auf Bundesebene umsetzen will. Die Sachverständigen nahmen im Rechtsausschuss zu dem Gesetzentwurf ebenso Stellung wie zu einem Antrag der Grünen (18/3150), in dem die Fraktion fordert, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu überarbeiten.

Mehr Kompetenzen Ulrich Franke vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe sagte, bei den Ermittlungen zu den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) habe man es versäumt, die einzelnen Punkte miteinander zu verbinden. Unter diesem Gesichtspunkt sei es „ausdrücklich zu begrüßen“, die Kompetenzen des Generalbundesanwalts zu erweitern. Hingegen sei es „nicht glücklich, weder erforderlich oder zweckmäßig“, den Paragraf 46 zu verändern. Die menschenverachtenden Motive der Täter würden schon berücksichtigt und seien auch schon im Gesetzestext vermerkt. Sein Kollege Ralf Wehowsky, ebenfalls vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sagte hingegen, die vorgeschlagene Erweiterung des Wortlautes würde zu einer weiteren Klarstellung führen. Sie wäre für eine konsequente Verfolgung von Vorurteilskriminalität hilfreich.

Checkliste der Motive Jürgen Konrad von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wies darauf hin, dass es durchaus eine Verbesserung wäre, wenn die Ermittler die ausdrücklich aufgeführten und aufgelisteten Motivationsmerkmale der Täter wie bei einer Checkliste abhaken könnten. Damit würde man sich intensiver mit dem Fall befassen. Henning Rosenau von der Universität Augsburg stimmte dem Regierungsentwurf insgesamt zu.

Rolf-Uwe Kurz von der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte, die erweiterten Kompetenzen des Generalbundesanwalts loteten die Grenzen der Verfassungskonformität aus, führten aber zu schnelleren Verfahren. Er warnte davor, durch die geplanten Änderungen andere Tatmotive abzuwerten.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Ralf Neuhaus befand, es sei ein „grober Irrweg“, bei der Berücksichtigung der Motive am Ende des Ermittlungsverfahrens anzusetzen. Vielmehr müsse dies an dessen Beginn geschehen. Der Entwurf der Regierung sei nur „Symbolpolitik“. Neuhaus befürwortete hingegen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Hier gebe es Präzisierungsbedarf. Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt aus Berlin, stimmte ihm da zu. Der Regierungsentwurf sei teils Symbolik, teils Kosmetik, sagte Scharmer. Die wesentlichen Vorgaben des Untersuchungsausschusses würden nicht umgesetzt.