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Verkehr I : Bußgeld wird verdoppelt

22.12.2014
2023-08-30T12:26:27.7200Z
1 Min

Das Fahrpersonalgesetz für Lkw-Fahrer wird geändert. Dies beschloss der Bundestag vergangenen Donnerstag, indem er den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes (18/3254) in geänderter Fassung auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/3586) mit großer Mehrheit annahm.

Mit dem Gesetz soll die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 umgesetzt werden, in der die Wirksamkeit und die Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung sowie die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer geregelt wird.. Für die Umsetzung in deutsches Recht ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften erforderlich.

Auf Antrag der beiden Koalitionsfraktionen wurden unter anderem der Bußgeldrahmen für Verstöße von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt und die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden der Länder erweitert. Damit übernimmt der Bundestag die Anregungen des Bundesrates. Die Länderkammer forderte weiter, dass die Lkw-Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten nicht mehr in einer „nichtfesten Unterkunft“ wie dem Lkw selbst verbringen dürfen. Dies sollte demnächst durch eine Rechtsänderung europaweit geregelt werden.