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FRAUENQUOTE : Entwurf mit vielen Risiken

Experten fordern Nachbesserungen

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
2 Min

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungspositionen (18/3784) sollte nachgebessert werden. Das zumindest forderte eine Reihe von Experten in einer öffentlichen Anhörung des Familien- und des Rechtsauschusses am 23. Februar. Auf der Tagesordnung stand auch ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1878).

Zwar begrüßten die Sachverständigen grundsätzlich den Plan von Bundesregierung und Grünen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Aus Sicht der ehemaligen Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, Marion Eckertz-Höfer, bringt der Regierungsentwurf jedoch „keine nennenswerten Verbesserungen“. Vielmehr seien erhebliche Akzeptanzprobleme und mehr Bürokratie zu erwarten. Deutliche Kritik an der Vorlage kam auch von Kristin Rose-Möhring, Vorsitzende des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden. Insbesondere die neutrale Geschlechteransprache, auch als Männerquote bezeichnet, sei falsch. Strukturelle Benachteiligungen gebe es im Grunde nur bei Frauen. Werde an dem Entwurf nicht Grundlegendes verändert, sei es besser, auf das Gesetz zu verzichten, sagte Rose-Möhring.

Optimistischer zeigte sich Monika Schulz-Strelow vom Verein „Frauen in die Aufsichtsräte“. Auch sie hätte sich mehr gewünscht. „Mehr lassen die Meinungsäußerungen derzeit aber nicht zu“, räumte sie ein. Das Gesetz habe dennoch Symbolcharakter. Sie machte deutlich, dass das Argument, es fänden sich nicht genügend qualifizierte Frauen für Aufsichtsratsposten, nicht stimmt. Deshalb sei es richtig, dass der Platz im Aufsichtsrat unbesetzt bleiben müsse, sollte die Quote nicht erreicht werden, so Schulz-Strelow.

Mehrere Juristen äußerten Kritik an der im Regierungsentwurf enthaltenen Männerquote. Diese sei verfassungswidrig, urteilte Martin Heidebach von der Ludwig-Maximilians-Universität München. „Männer werden nicht benachteiligt, daher muss der Passus gestrichen werden“, forderte Heidelbach, der die „starre“ Quote von 30 Prozent als „verfassungsrechtlich und europarechtlich riskant“, aber gerechtfertigt bezeichnete. Kein Problem mit der Männerquote hatte hingegen Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Der Gesetzgeber dürfe sehr wohl vorbeugende Regelungen erlassen, befand er.

Die Sanktion des „leeren Stuhls“ bewertete Professor Kay Windthorst von der Stiftung Familienunternehmen als „sehr drastisch“. Er verwies darauf, dass im Gremienentsendungsgesetz ein Verstoß gegen die Quote nur zu Berichtspflichten führe, während in Firmen, wo der Bund nicht beteiligt ist, die Vorstandsentscheidung außer Kraft gesetzt werden solle.