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GESUNDHEIT : Unerreichbare Arztpraxen

Behinderte brauchen spezielle Versorgung

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
2 Min

Für behinderte Menschen wird nach Ansicht der Opposition im deutschen Gesundheitswesen viel zu wenig getan. Nur ein Viertel der Arztpraxen sei barrierefrei, zudem mangele es an behindertengerechter Kommunikation, monierten Gesundheitsexperten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vergangene Woche im Bundestag bei einer Aussprache über einen Grünen-Antrag (18/3155) zur Verbesserung der Hilfen für Behinderte im Gesundheitswesen.

Grünen-Fachfrau Maria Klein-Schmeink hielt der Koalition vor, im „Schneckentempo“ an Verbesserungen zu arbeiten und die Nöte der Behinderten völlig zu verkennen. Nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Mai 2008 gebe es noch immer eine teilweise eklatante Unterversorgung der 17 Millionen Menschen in Deutschland mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. Die Überwindung der Barrieren sei oft unmöglich. Zudem mangele es an Fachpersonal, das über kommunikative Kompetenzen im Umgang mit Hör- oder Sehgeschädigten verfüge. Auch fehlten barrierefreie Informationen über Gesundheitsleistungen. Klein-Schmeink regte ein eigenes Versorgungsstärkungsgesetz für die Belange der Behinderten an. Auch Birgit Wöllert (Linke) monierte, trotz des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention gehe es zu langsam voran. Sie schlug vor, extra Vergütungen einzuführen für die Behandlung Behinderter, um etwa für Ärzte einen Anreiz zu schaffen, sich dem vermehrten Aufwand zu stellen. Tino Sorge (CDU) wies das zurück und forderte, „auf die freie Entscheidung“ der Ärzte zu vertrauen. Die wüssten ja, dass es ein Wettbewerbsvorteil sei, Praxen barrierefrei zu gestalten. Sorge hielt der Opposition vor, das Erreichte kleinzureden und verwies auf Verbesserungen in der Pflege und im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz.

Helga Kühn-Mengel (SPD) räumte ein, dass die Teilhabe Behinderter bisweilen noch „an den fünf Stufen vor dem Aufzug zur Arztpraxis“ ende, ebenso an ungeeigneten Untersuchungsgeräten oder fehlendem Wissen über spezifische Krankheitsbilder. Als Beispiel führte sie die zahnärztliche und gynäkologische Versorgung Behinderter an. So gebe es in Deutschland fünf Praxen, die mit ihrer Spezialisierung in der Lage seien, den Kinderwunsch von Frauen mit Behinderung aufzugreifen. Auch bei psychischen Erkrankungen gebe es Handlungsbedarf. Der Grünen-Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.