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GEWERBERECHT : Neue Regeln für Wachleute

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
1 Min

Private Sicherheitsfirmen müssen sich auf höhere Anforderungen bei ihrer Zulassung einstellen. Dies zeigte sich vergangene Woche in der ersten Bundestagsdebatte über einen Antrag der Grünen-Fraktion (18/3555), solche Firmen „umfassend (zu) regulieren und zertifizieren“. Danach soll die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen schaffen und dabei ein Zulassungsverfahren entwickeln, „das die Aufnahme von unternehmerischer Tätigkeit im Sicherheitsbereich an klare Voraussetzungen bindet“.

In der Debatte kritisierte Katja Keul (Grüne), Deutschland gehöre „zu den Schlusslichtern in Europa, was die Zugangsvoraussetzungen von privaten Sicherheitsfirmen angeht“. Es sei hierzulande „leichter, ein Sicherheitsgewerbe anzumelden, als eine Pommesbude zu eröffnen“. Thomas Lutze (Linke) unterstützte die Forderung, dass es für private Sicherheitsunternehmen eine „einheitliche und transparente Zertifizierung“ geben müsse. Dieser Markt müsse stärker reguliert werden.

Kristina Schröder (CDU) plädierte für eine „Neuregelung mit Augenmaß“. Bis zum Jahresende werde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zur Novellierung des Gewerberechts erarbeiten. Marcus Held (SPD) sagte, man wolle durch Änderungen im Gewerberecht „die Anforderungen an Seriosität und Zuverlässigkeit privater Sicherheitsfirmen erhöhen“. Auch er verwies auf „eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung und Überarbeitung des Bewachungsrechts“, deren Ergebnisse abgewartet werden sollten.