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VERTEIDIGUNG : Aktion Schöner kämpfen

Bundestag verabschiedet Attraktivitätsgesetz für die Truppe. Mehr Zuspruch erhofft

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
4 Min

Für die rund 182.000 Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr gilt zukünftig eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 41 Stunden – zumindest im Regelbetrieb. Ausnahmen sollen nur zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte möglich sein, beispielsweise in Auslandseinsätzen oder auf Schiffen der Marine. Dies sieht das von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (18/3697) vor, das der Bundestag vergangene Woche verabschiedete. Für das Gesetz, das der Verteidigungsausschuss noch einmal geändert hatte (18/4119), stimmten die Koalitionsfraktionen

CDU/CSU und SPD. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Henning Otte (CDU), lobte das Gesetzespaket als einen „riesigen Sprung“. Es umfasse 22 Einzelmaßnahmen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Vergütung und soziale Absicherung, mit denen der Dienst in den Streitkräften attraktiver gestaltet werde. Angesichts der Aussetzung der Wehrpflicht, kleinerer Geburtenjahrgänge und der gestiegenen Herausforderungen und Gefahren in den Auslandseinsätzen sei die Nachwuchsgewinnung schwieriger geworden. „Der Beruf des Soldaten ist kein Beruf wie jeder andere“, sagte Otte. Dem trage Ministerin von der Leyen mit ihrer Attraktivitätsoffensive Rechnung.

Kritik an Auslandseinsätzen  Die Linksfraktion hingegen lehnte das Gesetz aus prinzipiellen Gründen ab. Ihre Fraktion unterstütze zwar arbeitsrechtliche und soziale Verbesserungen für die Soldaten, sagte die verteidigungspolitische Sprecherin Christine Buchholz. Doch da das Gesetz dazu diene, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für Auslandseinsätze zu erhalten, werde es von ihrer Fraktion abgelehnt. „Wir wollen nicht, dass junge Männer und Frauen für eine Armee im Einsatz rekrutiert werden“, sagte Buchholz.

Der SPD-Verteidigungsexperte Fritz Felgentreu kritisierte die Argumentation der Linksfraktion scharf und sprach von einem reinen Lippenbekenntnis zur Landesverteidigung: „Wer keine attraktive Bundeswehr will, der will gar keine Bundeswehr.“ Der Linksfraktion gehe es letztlich darum, „das Land ohne eine Bundeswehr bündnisunfähig und wehrlos zu machen“, sagte er. Felgentreu räumte zugleich ein, dass trotz der Nachbesserungen des Gesetzentwurfes durch den Verteidigungsausschuss einige Forderungen der Soldaten noch nicht umgesetzt werden konnten. So sei die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD beschlossene Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld für Soldaten, die an einen anderen Dienstort versetzt werden, im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Dies hatten auch der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus (FDP) und der Deutsche Bundeswehrverband moniert. „Die SPD wird ihr Augenmerk darauf richten, dass wir hier in den nächsten Monaten zu Ergebnissen kommen“, versprach Felgentreu.

Diese fehlende Wahlmöglichkeit bemängelten auch die Grünen. Sie monierten zudem, dass das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nicht auf Soldaten ausdehnt werde. Ebenso fehle es an Initiativen zur beruflichen Qualifizierung von Soldaten. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion (18/4121) wurde jedoch abgelehnt. Man müsse das Attraktivitätsgesetz zwar nicht „in Bausch und Bogen verdammen“, aber auch „nicht in den Himmel loben“, begründete der Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner die Stimmenthaltung seiner Fraktion.

Neben der Einführung der 41-Stunden-Woche sieht das Attraktivitätsgesetz den Ausbau von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten vor. Mit diesen Regelungen soll vor allem die Vereinbarkeit von Dienst, Familienleben und Freizeit erleichtert werden. Um vor allem dringend benötigtes, hochqualifiziertes Personal für die Streitkräfte zu gewinnen, wird ein Personalbindungszuschlag für Zeit- und Berufssoldaten eingeführt. Dieser Zuschlag soll bis zu vier Jahre lang in Höhe von 20 Prozent des ersten Grundgehaltes gezahlt werden – entweder in Form eines monatlichen Zuschlags oder als Einmalzahlung. Damit sollen Personalengpässe in Verwendungsbereichen der Truppe, die über sechs Monate lang ihre Sollstärke nur zu 90 Prozent erreichen, schneller beseitigt werden.

Wehrsold und Zulagen  Erhöht werden neben dem Wehrsoldtagessatz um zwei Euro zudem die Erschwernis- und Stellenzulagen zum Beispiel für Mienentaucher, Angehörige des Kommandos Spezialkräfte und Soldaten, die ihren Dienst in Bunkeranlagen leisten. Zudem werden die Beförderungsmöglichkeiten von Mannschaftsdienstgraden durch eine Streichung der Planstellenobergrenzen verbessert.

Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der sozialen Absicherung vor. So erhalten Zeitsoldaten zukünftig eine erhöhte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Verteidigungsausschuss hatte die ursprünglich geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrundlage um 15 Prozentpunkte noch einmal auf 20 Prozentpunkte erhöht. Dies war unter anderem vom Deutschen Bundeswehrverband gefordert worden. Gleichzeitig wird bei Zeitsoldaten, die aus dem Dienst ausscheiden, der Hinzuverdienst aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit bis zum Erreichen der für den Polizeivollzugsdienst geltenden Altersgrenze nicht mehr auf die Dienstzeitversorgung angerechnet.

Zudem wird durch das Gesetz der Stichtag für Entschädigungszahlungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz für Soldaten, die in Auslandseinsätzen verletzt wurden, vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1991 vorverlegt. Der Regierungsentwurf hatte eine Verlegung des Stichtags auf den 1. Juli 1992 vorgesehen, doch auch hier hatte der Verteidigungsausschuss nachgebessert. Somit sind auch Schädigungsfälle während Bundeswehreinsätzen im Rahmen der UN-Missionen UNAMIC und UNTAC in Kambodscha durch das Gesetz erfasst. Die Kosten für das Attraktivitätsprogramm beziffert das Verteidigungsministerium auf eine rund Milliarde Euro für die Jahre 2015 bis 2018.