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kommunen : »Keine dritte staatliche Ebene«

Koalition erteilt Vorstoß der Linksfraktion für stärkeres Mitwirkungsrecht eine Absage

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
2 Min

Die Fraktion Die Linke stößt mit ihrer Forderung nach einem „verbindlichen Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren“ bei der Großen Koalition auf klare Ablehnung. Bei der ersten Beratung eines entsprechenden Antrags der Linksfraktion (18/3413) erteilten vergangene Woche im Bundestag sowohl Vertreter der Union als auch der Sozialdemokraten der Vorlage eine Absage. Die „Wiederauflage“ dieses Antrags aus der vorangegangenen Wahlperiode mache „schlichtweg keinen Sinn“, sagte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir. Der CDU-Parlamentarier Tim Ostermann kritisierte, der Antrag werde in jeder Wahlperiode „aufs Neue ausgemottet und auf die Tagesordnung gesetzt“.

In der Vorlage fordert Die Linke von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der „den kommunalen Spitzenverbänden bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen ein verbindliches Mitwirkungsrecht einräumt, wenn Regelungen getroffen werden, die die Kommunen unmittelbar berühren“. Zugleich bemängelt die Linksfraktion in dem Antrag, der in der laufenden Wahlperiode erneut eingerichtete Unterausschuss Kommunales des Bundestages stelle „mangels eines eigenen Selbstbefassungsrechts und wegen der Abhängigkeit vom Innenausschuss“ kein geeignetes Instrument dar, „den kommunalen Belangen im Gesetzgebungsverfahren ausreichend Geltung zu verschaffen“. Notwendig wäre ein ordentlicher Ausschuss für Kommunalpolitik, wie er von der ersten bis fünften Wahlperiode des Bundestages existiert habe. „Das wäre mein allerwichtigster Wunsch für dieses Hohe Haus“, sagte für die Linksfraktion die Abgeordnete Kerstin Kassner in der Debatte. Sie rief die Parlamentarier dazu auf, „die Kommunen richtig mitreden“ zu lassen. Das würde „an vielen Stellen eine wirkliche Hilfe bedeuten“.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul bescheinigte dem Antrag, erneut ein „zentrales Problem“ aufzugreifen, das bis heute nicht befriedigend gelöst sei. Bund und Länder könnten Steuer- oder Sozialrechtsänderungen beschließen, ohne dass hinreichende Informationen über die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen vorlägen. Es sei „wichtig und richtig, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen stärker in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbezogen werden“.

Ostermann verwies darauf, dass die Kommunen „keine dritte staatliche Ebene darstellen“, sondern „verfassungsrechtlich Teil der Länder sind“. Daraus folge, dass die kommunale Ebene „nicht mitentscheidend in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes einbezogen werden kann“, sagte er.

Auch Özdemir argumentierte, die Kommunen besäßen „aufgrund des zweigliedrigen Bundesstaatssystems zwar verfassungsrechtlich garantierte Hoheiten“, „aber eben keine Gesetzgebungshoheit“. Die Kommunen seien Gliederungen der Länder, das wolle man beibehalten.