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RENTE MIT 63 : Debatte ums Prinzip

Linke will Mutterschutz anrechnen lassen

09.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
2 Min

Ist es nun ein Scheinproblem oder ein real relevantes? Diese Frage beschäftigte die Abgeordneten der übrigen Fraktionen während der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes (18/4107) der Linken am vergangenen Donnerstag. Mit dem Gesetz will die Fraktion erreichen, dass die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 angerechnet werden. Nach geltender Rechtslage wird der Mutterschutz bei einer Bewilligung dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nicht berücksichtigt. Es sei ein Widerspruch, wenn bei der Berechnung der Wartezeit Kindererziehungszeiten von mehreren Jahren, nicht aber die wesentlich kürzere Mutterschutzfrist berücksichtigt werde, argumentieren die Abgeordneten in dem Antrag.

Zehn Jahre zusätzlich  Peter Weiß (CDU) hielt der Linken entgegen, das Problem, dass Frauen wegen einiger Wochen Mutterschutzfrist knapp die 45 Jahre Wartezeit verfehlten, existiere nicht. Zumindest sei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Rentenversicherung kein einziger Fall bekannt. Außerdem habe die Koalition zusätzlich eine sogenannte Kinderberücksichtigungszeit im Gesetz verankert. „Zehn Jahre zusätzlich schenken wir den Müttern bei der Berechnung der 45 Jahre.“ Es sei deshalb „lächerlich, was die Linken hier abziehen“, sagte Weiß.

Auch Matthias Birkwald (Die Linke) gab zu, dass es nicht viele Fälle gebe. „Es geht hier aber um das Prinzip.“ Einem Mann, der sich beim Skifahren das Bein breche, werde die Krankengeldzeit angerechnet, einer Frau, die wegen der bevorstehenden Geburt des Kindes zu Hause bleibe, werde der Mutterschutz nicht angerechnet. „Das ist frauenfeindlich und verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes“, blieb Birkwald überzeugt.

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) wies in seiner Rede auf andere Mängel der Rente mit 63 hin. So sei es absurd, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor dem Rentenbeginn nur bei einer Betriebs- insolvenz angerechnet würden, nicht aber bei einer Standortschließung wie beim Opelwerk in Bochum. Das habe zur Folge, dass Mitarbeiter von Zulieferfirmen, die daraufhin Insolvenz anmelden, die zwei Jahre angerechnet würden, den Opelanern aber nicht, sagte Kurth.

Dagmar Schmidt (SPD) betonte, Frauen hätten beim Thema Rente ganz andere Probleme. Ihre Rente sei im Durchschnitt nämlich nur halb so hoch wie die der Männer, auch, weil sie weniger Beitragszeiten hätten und weniger verdienten. Eine Regulierung des Arbeitsmarktes über eine bessere Bezahlung in den typischen Frauenberufen und ein Rückkehrrecht in Vollzeit könnten hier einiges bewirken, zeigte sich Schmidt optimistisch.